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1. Anforderungen an öffentliche Baumaßnahmen

Richtlinie für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau)

Diese Richtlinie gilt ausschließlich für öffentliche Bauherren bzw. die von ihnen beauftragten Dritten, deren Aufgabe es ist, öffentliche Bauaufgaben zu planen, durchzuführen und abzurechnen. Sie gilt zudem für Empfänger von Zuwendungen aus den öffentlichen Haushalten des Landes und der Gemeinde.

Auf Grund gesetzlicher Änderungen sind die, der RLBau angefügten Musterverträge nicht mehr aktuell. Die aktuellen Musterverträge finden Sie hier

Zur Richtlinie für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) geht es hier

2. Durchgeführte Öffentliche Baumaßnahmen

Bericht über durchgeführte Baumaßnahmen bremischer öffentlicher Bauträger

Unter der folgenden Verlinkung finden Sie die durchgeführten Baumaßnahmen bremischer öffentlicher Bauträger (pdf, 107.6 KB). Dort haben Sie die Möglichkeit, sich Informationen über die durchgeführten Baumaßnahmen anzeigen zu lassen, die im Geschäftsbereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr liegen. Die Baumaßnahmen werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen erst nach ihrem Abschluß bzw. der vollständigen Abrechnung eingestellt. Die genannten Gesamtkosten sind die effektiv entstandenen Kosten, die Bauzeit ist mit Baubeginn und Bauende angegeben. Die Daten werden spätestens einmal jährlich zum 30.06. für das vorangegangene Jahr aktualisiert. Die Datenbank befindet sich zur Zeit im Aufbau.

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