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Planfeststellungsbeschlüsse

Auf dieser Seite finden Sie die Planfeststellungsbeschlüsse für folgende Projekte

Straßenbahnquerverbindung Ost

Planfeststellungsbeschluss am 1. Dezember 2020 erlassen

Die zuständige Planfeststellungsbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat mit Beschluss vom 01. Dezember 2020 die Planunterlagen für die Querverbindung Ost zwischen den Straßenbahnlinien 2 und 10 und der Linie 1 gemäß §§ 28 ff des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 ff Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen mit den Änderungen und Ergänzungen (Blaueintragungen) in den Planunterlagen festgestellt.
Die sogenannte Querverbindung Ost ist als Maßnahme des Handlungskonzepts Bestandteil des 2014 von der Bürgerschaft beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans 2025 (VEP) für Bremen. Geplant ist der Bau einer Straßenbahnstrecke ab dem Knotenpunkt Bei den drei Pfählen/Bennigsenstraße über die Bennigsenstraße, Stresemannstraße und Steubenstraße bis zur Linie 1 am Knotenpunkt Steubenstraße/Julius-Brecht-Allee.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen wurden gemäß §§ 2 und 3 PlanSiG (Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) auf der Internetseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nach ortsüblicher Bekanntmachung veröffentlicht. Den rund 100 Einwender*innen wurde der Beschluss direkt zugestellt.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen erhoben.

Seit Dezember 2021 liegt das Baurecht für die Querverbindung Ost vor. Das Mobilitätsressort hatte im Klageverfahren mit einem Betroffenen eine einvernehmliche Lösung gefunden, die Klage wurde daraufhin zurückgenommen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss für dieses Straßenbahnprojekt rechtsbeständig und vollziehbar.

Nachstehend finden Sie den Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen:
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 1 MB) für die Querverbindung Ost zwischen den Straßenbahnlinien 2 und 10 und der Linie 1 vom 1. Dezember 2020

Planfeststellungsunterlagen Querverbindung Ost
Anlage 1 Erläuterungsbericht (pdf, 1.6 MB)
Anlage1aa Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Umweltauswirkungen (pdf, 10.5 MB)
Anlage 2 Übersichtskarte (pdf, 6.6 MB)
Anlage 3 Übersichtslageplan (pdf, 3.7 MB)
Anlage 4 Lagepläne, Blatt 1-3 (zip, 19.5 MB)
Anlage 5 Straßenquerschnitte, 5.1-5.7 (zip, 4.1 MB)
Anlage 6 Höhenpläne, Blatt 1-4 (zip, 482.2 KB)
Anlage 7 Ingenieurbauwerke (zip, 2.6 MB)
Anlage 8 Grunderwerbspläne, Blatt 1-3 (zip, 4.7 MB)
Anlage 9 Grunderwerbsverzeichnis (pdf, 43 KB)
Anlage 10a Landschaftspflegerischer Begleitplan – Erläuterungsbericht (pdf, 38.1 MB)
Anlage 10.1 Bestandspläne, Blatt 1-2 (zip, 16.4 MB)
Anlage 10.2 Konfliktpläne, Blatt 1-2 (zip, 14.4 MB)
Anlage 10.3 Maßnahmenpläne, Blatt 1-4 (zip, 14.8 MB)
Anlage 10b Faunistische Potenzialanalyse (pdf, 1.6 MB)
Anlage 10c Faunistische Erfassung (pdf, 1.6 MB)
Anlage 11a Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für Artengruppe Brutvögel und Fledermäuse (pdf, 1.2 MB)
Anlage 12 Naturschutzrechtliche Stellungnahmen (zip, 5.3 MB)
Anlage 13 Lärmschutzgutachten (zip, 6.4 MB)
Anlage 14 Erschütterungsgutachten (zip, 2.6 MB)
Anlage 15 Regelungsverzeichnis (pdf, 26.8 KB)
Anlage 16 Varianten der Machbarkeitsuntersuchung, Lagepläne Abschnitte I-III (zip, 21.1 MB)
Anlage 16 Varianten der Machbarkeitsuntersuchung, Lagepläne Abschnitt IV-VI, Vorzugsvariante und Querschnitte (zip, 34.6 MB)
Anlage 17 Simulation des Verkehrsablaufes (zip, 22.1 MB)
Anlage 18 Bestandsleitungspläne (zip, 12.9 MB)
Anlage 19 Entwässerungsplanung Steubenstraße (zip, 11.3 MB)
Anlage 20 Baugrunduntersuchung/Altlastenuntersuchung (zip, 23 MB)
Anlage 21 Variantenmatrix (zip, 4.4 MB)

Neubau Betriebshof Gröpelingen

Neubau des Betriebshofes und der Umsteigeanlage Gröpelingen

Die BSAG plant aus betrieblichen, technischen und kapazitätsbedingten Gründen eine komplette Neuordnung des gesamten Betriebsgeländes in Gröpelingen. Das hier geplante Vorhaben beinhaltet den Bau einer Haltestelle und Umsteigeanlage für Straßenbahnen und Busse der BSAG sowie den Bau einer Abstellanlage für Straßenbahnen und den Neubau einer Betriebswerkstatt.
Der Planfeststellungsbeschluss (pdf, 666.6 KB) für den Neubau des Betriebshofes und der Umsteigeanlage Gröpelingen wurde am 29. Januar 2020 erlassen.

Die planfestgestellten Planunterlagen:

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Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 in Huchting

Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd)

Der Ausbau des Straßenbahnnetzes beinhaltet die Erweiterung der Straßenbahnlinie 1 von der derzeitigen Endhaltestelle am Roland-Center über Willakedamm, einen Abschnitt der Bremen Thedinghauser Eisenbahn und der Heinrich-Plett-Allee bis zur Huchtinger Heerstraße sowie die Verlängerung der Linie 8 in weiterer Fortführung auf der Trasse der Bremen Thedinghauser Eisenbahn bis zur Varreler Landstraße (Landesgrenze Bremen/Niedersachsen).

Der Planfeststellungsbeschluss (pdf, 1.8 MB) für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd) wurde am 1. Juni 2016 erlassen.

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss wurden Klagen beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen erhoben.

Der am 1. Juni 2016 erlassene Planfeststellungsbeschluss zur Anbindung Süd - Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Linie 8 bis Landesgrenze, wurde mit dem Planfeststellungs - Änderungsbeschluss (pdf, 127.7 KB) vom 3. Januar 2017 geändert. Mit dieser Änderung wurde die Reichweite der Nebenbestimmung beschränkt, so dass für den Bau der Linie 1 einschließlich aller dafür erforderlichen Maßnahmen auf Basis des sofort vollziehbaren Baurechts ein sofortiger Baubeginn möglich sein wird. Lediglich mit den Baumaßnahmen, die ausschließlich dem Bau der Linie 8 dienen, darf erst begonnen werden, wenn die Streckenführung nach Niedersachsen im beantragten Sinne sichergestellt ist.

Seit dem 6. Dezember 2019 liegt das Baurecht für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd) vor. Das Mobilitätsressort hatte im letzten verbliebenen Klageverfahren mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung gefunden. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss für den in Bremen liegenden Bauabschnitt des Projekts bestandskräftig und unmittelbar vollziehbar.

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Auszug der planfestgestellten Planunterlagen:

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Verlängerung der Straßenbahnlinie 1

Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 von der Züricher Straße bis zum Bahnhof Mahndorf

Von der gegenwärtigen Endwendeschleife an der Walliser Straße (Haltestelle Züricher Straße) bis zum Bahnhof Mahndorf wird die Straßenbahnlinie 1 verlängert, um die Maßgabe des Nahverkehrsplanes des Zweckverbandes Bremen/ Niedersachsen (ZVBN), des Bremischen ÖPNV-Konzeptes, der Zielnetzplanung der BSAG und der Bremischen Beschlüsse zum Ausbau und zur Modernisierung des Straßenbahnnetzes in geeigneter Weise umzusetzen.

Folgende Bauabschnitte wurden eingerichtet:

1. Bauabschnitt:
Züricher Straße bis Zwischenwendeschleife Tenever
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 143.1 KB) nach §§28 ff PBefG vom 28. Mai 2009

2. Bauabschnitt:
Zwischenwendeschleife Tenever bis Zwischenwendeschleife Nusshorn
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 155.6 KB) nach §§28 ff PBefG vom 28. Mai 2009

3. Bauabschnitt:
Zwischenwendeschleife Nusshorn bis Bahnhof Mahndorf
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 128 KB) nach §§ 28 ff PBefG vom 18. August 2009

Die Planfeststellungsbeschlüsse sind rechtsbeständig.

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Gleisersatzbau in der Straße "Vor dem Steintor"

Gleisersatzbau im Verlauf der Straßenbahnlinien 2, 3 und 10 in der Straße Vor dem Steintor zwischen Friesenstraße und Heidelberger Straße

Das Vorhaben beinhaltet den Austausch vorhandener, jedoch abgenutzter Gleisanlagen und eine Aufweitung des Gleisabstandes, um die Nutzung der neuen, breiteren Straßenbahnen zu ermöglichen.

Der Planfeststellungsbeschluss (pdf, 755.4 KB) vom 23.04.2010 ist rechtsbeständig und die Baumaßnahme ist bereits durchgeführt.

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