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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie über den gewerblichen Güterkraftverkehr. Sie ist zugleich zuständige Erlaubnis- und Lizenzbehörde für alle Angelegenheiten des Güterkraftverkehrsrechts in Bremen und Bremerhaven.

Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Absprache per E-Mail.
Unterlagen können Sie auch direkt in den Hausbriefkasten einwerfen. Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen Ihre Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.
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Neu: Änderung zum 21.02.2022
Im Zuge der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, unterliegen Unternehmen, die grenzüberschreiten Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t durchführen, einer Lizenzpflicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link der Handelskammer Bremen.
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Kontakt

Antragsformulare

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.04.2017 die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Ihren Unterlagen beigefügt werden muss. Sollten Sie Ihren Antrag vor dem 01.04.2017 gestellt haben, bitten wir Sie, die FAER-Auskunft nachträglich einzureichen.

Kontakt

Buchstabenbereich A - F

Soweit Sie ein Anliegen oder Fragen zu diesem Bereich haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Tuna Alper

Gewerblicher Güterkraftverkehr und Taxengewerbe

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Buchstabenbereich G - Z

Soweit Sie ein Anliegen oder Fragen zu diesem Bereich haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Frau Iris Hülsemeyer

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

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Antragsformulare

Nachfolgend stellen wir Ihnen folgende Formulare zum Download bereit:

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