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Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt

Was ist das für ein Programm?

Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?

In welchen Gebieten kommt das Programm in Bremen zum Einsatz?

Auf welche Weise wird das Programm in Bremen eingesetzt?

Welche Maßnahmen und Projekte können im Programm gefördert werden?

Wie wird das Programm finanziert?

Welche Rechtsgrundlagen gelten für das Programm?

Downloads und weitere Links

Was ist das für ein Programm?

Das Programm Soziale Stadt ist ein Städtebauförderungsprogramm.
Es wurde 1999 von Bund und Ländern ins Leben gerufen, um einer zunehmenden sozialräumlichen Spaltung in deutschen Städten entgegenzuwirken. Benachteiligte Stadtteile und Quartiere mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen sollen durch das Programm in ihrer Entwicklung gefördert, aufgewertet und stabilisiert werden.

Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?

Ziel des Programms ist, die Wohn- und Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern, die in den oben genannten benachteiligten Stadtteilen und Quartieren leben.

In welchen Gebieten kommt das Programm in Bremen zum Einsatz?

Gebiete, in denen besondere soziale Probleme vermutet werden, bestimmt man in Bremen mit Hilfe des Monitorings "Soziale Stadt Bremen". Wenn zu diesen Problemlagen ein Bedarf an städtebaulichen Maßnahmen hinzukommt, kann ein Gebiet als Programmgebiet der Sozialen Stadt ausgewiesen werden. Die Programmgebiete werden förmlich von der Baudeputation beschlossen und beim Bund angemeldet.
Derzeit gibt es in Bremen zehn Gebiete, in denen das Programm Soziale Stadt zeitlich befristet zum Einsatz kommt:

  1. Gröpelingen / Oslebshausen
  2. Schweizer Viertel
  3. Huchting
  4. Hemelingen
  5. Kattenturm
  6. Huckelriede
  7. Neue Vahr
  8. Osterholz-Tenever
  9. Lüssum-Bockhorn
  10. Grohn

Zwei Gebiete – Marßel und Blockdiek – konnten aufgrund ihrer positiven Entwicklung 2007 aus dem Programm entlassen werden.

Auf welche Weise wird das Programm in Bremen eingesetzt?

Seit 1999 wird das Programm Soziale Stadt erfolgreich in Bremen eingesetzt.
Es ist geprägt durch ein gebietsorientiertes sozialräumliches Handeln, eine ressortübergreifende Arbeitsweise, die Bündelung von Ressourcen sowie eine intensive Bewohnerbeteiligung. Folgende zentrale Instrumente der Quartiersentwicklung sind besonders hervorzuheben:

Quartiersmanagement: Vor Ort wird das Programm Soziale Stadt in jedem Programmgebiet durch eine Quartiersmanagerin oder einen Quartiersmanager koordiniert. Diese sind die wichtigsten AnsprechpartnerInnen im und für das Quartier, managen die Gebiets- und Projektentwicklung, vernetzen lokale Akteure untereinander und mit den Fachressorts und organisieren die Beteiligung der BürgerInnen.

Öffentliche Stadtteilforen: Jeder, der Interesse an der Entwicklung eines /seines Quartiers hat, ist eingeladen an regelmäßig tagenden öffentlichen Stadtteilforen (auch Stadtteilgruppensitzungen genannt) teilzunehmen. Diese werden durch das Quartiersmanagement organisiert und moderiert. Im Rahmen der Sitzungen diskutieren BewohnerInnen, VertreterInnen von Initiativen, Vereinen und Trägern, EigentümerInnen, Gewerbetreibende sowie VertreterInnen von Ämtern und Institutionen gemeinsam über die Entwicklung des Quartiers und beraten Projektanträge.

Integriertes Handlungskonzept: Wichtiges Instrument für die Gebiets- und Projektentwicklung ist das Integrierte Handlungskonzept (IHK). Es wird jährlich durch die QuartiersmanagerInnen unter Einbindung der lokalen Akteure fortgeschrieben. Im IHK werden Probleme und Potenziale des Gebietes benannt, Strategien zu seiner Aufwertung beschrieben und hieraus Projekte abgeleitet.

Welche Maßnahmen und Projekte können im Programm gefördert werden?

Grundsätzlich können aus dem Programm Soziale Stadt Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die innerhalb eines Programmgebietes liegen und aus dem gebietsspezifischen Integrierten Handlungskonzept (IHK) abgeleitet sind – sofern Mittel verfügbar sind. Förderfähig sind investive städtebauliche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern:

  • Nachbarschaftliches Zusammenleben,
  • Stadtteilkultur, Sport, Freizeit,
  • Soziale Infrastruktur,
  • Gesundheit,
  • Bildung,
  • Beschäftigungsperspektiven,
  • Wirtschaft,
  • Wohnen, Wohnumfeld, öffentlicher Raum,
  • Umwelt,
  • Verkehr,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Beispielhaft können hier bauliche Maßnahmen genannt werden wie: der Bau eines Quartiersbildungszentrums, die Sanierung einer Spiel- oder Freiflächenanlage oder die Aufwertung eines öffentlichen Platzes.

Wie wird das Programm finanziert?

Die Finanzierung des Programms Soziale Stadt erfolgt generell gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen zu jeweils einem Drittel. Im Land Bremen finanziert der Bund ein Drittel und die beiden Kommunen (Bremen und Bremerhaven) jeweils zwei Drittel. Die Fördermittel werden auf Grundlage der Integrierten Handlungskonzepte bereit gestellt. Zentrales Element des Programms ist die Bündelung mit Mitteln anderer Förderprogramme (z.B. Programm Wohnen in Nachbarschaften - WiN) und mit privaten Mitteln.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für das Programm?

Grundgesetz (GG): Als Investitionsprogramm der Städtebauförderung unterliegt das Programm Soziale Stadt Artikel 104b GG. Der Bund kann hiernach den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen auf Landes- und Gemeindeebene gewähren. Die Mittel sind demnach befristet und mit sinkenden Beträgen zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen.

Baugesetzbuch (BauGB): Im besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches werden Maßnahmen des Programms Soziale Stadt insbesondere in § 171e BauGB geregelt. Städtebauliche Maßnahmen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können hiernach als Maßnahmen der Sozialen Stadt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV): Die Bundesfinanzhilfen werden auf Grundlage der jährlich zwischen Bund und Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung bereit gestellt. Aussagen zum Programm Soziale Stadt finden sich insbesondere in Artikel 5 der VV 2012.

Downloads und weitere Links

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dem Programm:

  • Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mehr
  • Internetseite der Stadtgemeinde zu Bremer Programmgebieten "Soziale Stadt" mehr
  • Integrierte Handlungskonzepte der Gebiete, Monitoringberichte und Evaluationen des Programms können Sie hier herunterladen Publikationen