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Fahrerlaubnis und Führerschein

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie auf dieser Seite über grundsätzliche und aktuelle Fahrerlaubnis- und Führerscheinangelegenheiten.

Kontakt

NEUE ADRESSE - seit dem 11. April 2024 finden Sie uns in der Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Axel Peters

Fahrerlaubnisrecht, Berufskraftfahrerqualifikation

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis oder zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt). Diese ist

Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen

Anträge auf Anerkennung als Stelle für die Unterweisungen in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildungen in Erster-Hilfe sind schriftlich zu stellen bei:

  • Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
    Referat 53
    Contrescarpe 72
    28195 Bremen

Näheres zu den Antragsvoraussetzungen und das Anerkennungsverfahren können Sie der Richtlinie zu § 68 FeV (pdf, 290.5 KB) entnehmen.

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Anerkennung von Sehteststellen

Anträge auf Anerkennung als Sehteststelle sind schriftlich zu stellen bei:

  • Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
    Referat 53
    Contrescarpe 72
    28195 Bremen

Betriebe von Augenoptikern gelten als amtlich anerkannt. Die Aufsicht über die Sehteststellen wird im Land Bremen ausgeübt von der

  • Augenoptiker-Innung
    Theaterstraße 8
    30159 Hannover.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Umfangreiche Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast).

Auch auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten Sie nützliche Informationen zum Thema MPU.

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