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Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden

Ausgangslage / Problemstellung

Die stadtgestalterische und energetische Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden ist, neben den Maßnahmen der Stadtgemeinde im öffentlichen Raum, ein wesentliches Ziel der Sanierungsmaßnahmen in Huckelriede.
Neun von zehn Gebäuden sind älter als 20 Jahre, nahezu jedes zweite Haus ist vor 1945 errichtet worden. Trotz des hohen Altbaubestandes (Altbau = alle Gebäude vor 1945) hat die Erhebung des äußeren Gebäudezustandes (Anfang 2006) ergeben, dass nur jedes vierte Haus einen Sanierungsbedarf hat; hiervon sind insbesondere Gebäude betroffen die vor 1945 errichtet wurden.

Sie interessieren sich für eine Förderung der Modernisierung / Instandsetzung Ihrer Hausfassade?
Dann lesen Sie hier weiter (pdf, 173.4 KB).

Projektbeschreibung

Durch die Festlegung als Sanierungsgebiet, können investive Maßnahmen privater Hauseigentümer zur Modernisierung / Instandsetzung ihres Gebäudes finanziell unterstützt werden.

Die Förderung erfolgt als pauschalisierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert werden

  • Fassadensanierungen,
  • der Rückbau (verunstaltender) Fassadenverkleidungen,
  • der Rückbau von Fensteröffnungsformaten zum ursprünglichen Stil des Gebäudes,
  • Maßnahmen an Außenwänden in Mauerwerk oder Verputz samt Applikationen, Vorbauten, Wärmedämmung, Wandöffnungen,
  • Dachdeckungen (soweit erforderlich inklusive Konstruktionsschicht) einschließlich Ausbauten, Aufbauten und Dachfenster,
  • Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren.

Die Förderung setzt einen Antrag voraus, der vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Eigentümer und Stadtgemeinde schließen dann eine Modernisierungsvereinbarung. Maßnahmen, die ausschließlich der Verschönerung des Gebäudes dienen, werden nicht gefördert.

Zielstellung, erwartete Wirkungen der Maßnahme

Neben der gestalterischen Aufwertung der Fassade oder des Daches und einer Verbesserung des Stadtbildes, sollen auch Effekte der Energieeinsparung erzielt werden.

Akteure

Akteure
AufgabeBeteiligte
Antrag auf ZuschussHauseigentümerIn
AntragsbearbeitungSUBV, Referat Stadtumbau
PlanungArchitekt / Fachfirma des Handwerks im Auftrag des Eigentümers / der Eigentümerin
UmsetzungFachfirmen / EigentümerIn
VerwendungsnachweisSUBV, Referat Stadtumbau

Gesamtkosten

Nicht begrenzt.

Finanzierung und Förderung

Der maximale Zuschuss richtet sich nach der Bausumme und der Förderungswürdigkeit. Zuschüsse werden aus Städtebauförderungsmitteln, Programm "Stadtumbau West" gezahlt.

Umsetzungszeitraum

Der Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme wird in der zu schließenden Vereinbarung geregelt.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie von

Herr N.

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 72 - Stadtumbau -
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Eine öffentliche Informationsveranstaltung am Mittwoch, 14. Mai 2014 um 18:15 Uhr in der Mensa der Grundschule Buntentorsteinweg 245 wird Ihnen erste Hinweise zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Fassade oder im Vorgarten Ihres Hauses geben. Lesen Sie hierzu auch den Einladungsflyer (pdf, 173.4 KB).

Bezug zu weiteren Einzelmaßnahmen

Bezug zu allen Maßnahmen der Stadtgemeinde Bremen, die zur gestalterischen Aufwertung des öffentlichen Raumes und zu dessen funktionaler Verbesserung führen.