Was ist das für ein Programm?
Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?
Welche Maßnahmen und Projekte können im Programm gefördert werden?
In welchen Gebieten kommt das Programm in Bremen zum Einsatz?
Auf welche Weise wird das Programm in Bremen eingesetzt?
Wie wird das Programm finanziert?
Welche Rechtsgrundlagen gelten für das Programm?
Der EFRE ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission. Damit wird gezielt in die Regionen der EU investiert, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit in den europäischen Ländern zu stärken. Die aktuelle Förderperiode läuft von 2007 – 2013.
Das "Operationelle Programm" zum EFRE im Land Bremen weist als ein Ziel die "Sicherung und Stärkung von wettbewerbsfähigen Stadtstrukturen" aus (Prioritätsachse 2 des Operationellen Programms). Damit soll die Funktionsfähigkeit der Stadtteile gestärkt werden.
Im Rahmen der Stadterneuerung werden daher Projekte unterstützt, die städtische Lebens- und Wirtschaftsräume aktivieren. Der Förderbereich des Operationellen Programms für die Stadterneuerung heißt "Stadtteilzentren- und Quartiersentwicklung".
Im Förderbereich "Stadtteilzentren- und Quartiersentwicklung" sind folgende mögliche Fördergegenstände benannt:
Nur in Fördergebieten der Stadterneuerungsprogramme. Bislang wurden fünf Projekte gefördert in den Fördergebieten
Insbesondere in Stadtteilen mit intensiven Problemlagen werden die EFRE-Programmmittel des Förderbereichs "Stadtteilzentren- und Quartiersentwicklung" eingesetzt. Um Synergieeffekte durch eine abgestimmte, integrierte Herangehensweise zu schaffen, werden die Mittel in den Programmgebieten der Stadterneuerungsprogramme eingesetzt. Zum einen ist das Handlungserfordernis dadurch schon hinreichend dokumentiert, zum anderen kann auf lokalen Akteursnetzwerken aufgebaut und die ressortübergreifenden Kooperationsstrukturen genutzt werden.
Projektideen können nur im Rahmen der Stadterneuerungsprogramme entwickelt und an den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Referat 72 Stadtumbau, herangetragen werden.
Der EFRE finanziert investive Projekte mit bis zu 50 % der förderfähigen Summe. Die Kofinanzierung ist über anderweitige Mittel der Stadtgemeinde Bremen sicherzustellen, z.B. Stadterneuerungsprogramme, Stiftung Wohnliche Stadt u.a..
Die Projekte müssen in Abstimmung mit der EFRE-Verwaltungsbehörde beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen den Zielen des Operationellen Programms entsprechen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen derjenigen Förderprogramme, über die das Projekt mitfinanziert wird.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dem Programm:
Offizielle Internetseite des EU-Programms "EFRE 2007-2013" des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen