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Informationen zum Dialog zur "Zukunft der Nahversorgung in Bremen" - Stream, Aftermovie, Imagefilme sowie Präsentationen haben wir für Sie zusammengestellt.
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Am 15.02.2022 hat der erste Bremer Dialog zur Zukunft der Nahversorgung stattgefunden. Untenstehend finden Sie den gesamten Livestream als Aufzeichnung, eine Zusammenfassung in Form eines Aftermovies sowie die während der Podiumsdiskussion gezeigten Präsentationen und Einspieler:

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Kommunales Zentren- und Nahversorgungskonzept

Titelseite des kommunalen Zentren- und Nahversorgungskonzept 2020

Die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Stadtteilzentren und der Innenstadt sowie die Sicherung der Nahversorgung in den Quartieren sind weiterhin erklärtes Ziel der Stadtentwicklung.
Damit dieses Ziel als Rahmen für die bauleitplanerische Praxis Wirkung entfalten kann, bedarf es einer verbindlich beschlossenen kommunalen Konzeption für die Zentrenentwicklung und Sicherung der Nahversorgung. Das Baugesetzbuch sieht hierfür das Instrument des städtebaulichen Entwicklungskonzepts (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) vor.
Das bewährte Konzept aus dem Jahr 2009 wurde aktualisiert und überarbeitet, sodass nun ein fortgeschriebenes ZNK vorliegt. Der Beschluss der Bremischen Bürgerschaft dazu erfolgte am 23.02.2021.

Das fortgeschriebene Zentren- und Nahversorgungskonzept mit den Anlagen können Sie hier einsehen:

Hintergrund

Das 2009 einstimmig von der Stadtbürgerschaft beschlossene kommunale Zentren- und Nahversorgungskonzept (ZNK) hat sich als ein Element zur Steuerung des Einzelhandels gemäß den gesetzten städtebaulichen Zielvorstellungen etabliert. Eine Fortschreibung des Konzepts war aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Handel und in der Stadtentwicklung erforderlich geworden. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, ob das Konzept in seinen Ansätzen, Zielsetzungen und Umsetzungsinstrumenten noch zeitgemäß ist. Die grundlegenden Ziele des Konzepts, die Stärkung und Stabilisierung der Zentren sowie die Sicherung der wohnortnahen Versorgung in der Stadt Bremen im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ sind im Kern weiterhin handlungsleitend.

Das nunmehr vorliegende Zentren- und Nahversorgungskonzept soll das gleichnamige, seit 2009 bewährte, Konzept zur Stärkung und Stabilisierung der Zentren sowie zur Sicherung einer wohnortnahen Versorgung in der Stadt Bremen ablösen. Es soll auf Ebene der Gesamtstadt als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden. Als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ist es in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.
Das Konzept stellt ein Gemeinschaftsprodukt dar. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa haben es in einem intensiven Arbeits- und Beteiligungsprozess mit der Handelskammer Bremen sowie dem Handelsverband Nordwest zusammen mit dem Auftragnehmer Stadt + Handel entwickelt.

Um ein möglichst breit getragenes Zentren- und Nahversorgungskonzept für die Stadt Bremen vorlegen zu können, wurde ein umfassender Informations- und Beteiligungsprozess durchgeführt. Um die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche seit der Erstellung des letzten Konzeptes nachvollziehen zu können, wurden im November 2017 und im Januar und Mai 2018 im Rahmen von 15 Zentrenrundgängen die Stadtteilzentren und die Innenstadt begangen. Die Zentrenrundgänge wurden in Zusammenarbeit von Akteur*innen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, der Handelskammer Bremen, den zuständigen Ortsämtern, lokaler Gewerbetreibender, Beiratsmitgliedern und weiteren relevanten Akteur*innen sowie den Gutachtern durchgeführt.

Neben den Zentrenrundgängen gab es weitere Informations- und Beteiligungstermine im Erarbeitungsprozess. Neben der prozessbegleitenden Steuerungsrunde wurden die Inhalte in vier Sitzungen in einem größeren Begleitkreis reflektiert und diskutiert. Dieser Begleitkreis bestand aus weiteren Vertreter*innen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, der Wirtschaftsförderung Bremen, des Kommunalverbunds, der Arbeitnehmerkammer und des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Die Unterstützung durch die Handelskammer im Prozess der Fortschreibung des Zentren- und Nahversorgungskonzepts wurde flankiert durch Sachstandsberichte in den Gremien der Handelskammer. Das Zentren- und Nahversorgungskonzept war Thema im Ausschuss für Einzelhandel und verbraucherorientierte Dienstleistungen (16.05.2017, 23.06.2020) und beim Treffen der Werbegemeinschaften (01.11.2017, 31.05.2018).

Auch die fachpolitischen Sprecher*innen der Bürgerschaftsfraktionen wurden regelmäßig (23.02.2018, 19.03.2019, 22.11.2019, 01.10.2020) durch Fachgespräche im Zusammenhang mit den Vorlagen in den Deputationen informiert.

Die Kernelemente und die Beteiligungsformate wurden ebenso bereits beim Treffen der Ortsamtsleitungen (02.03.2018) sowie bei der Beirätekonferenz (07.03.2018) vorgestellt und abgestimmt.

Auf Basis des erarbeiteten Gutachtens zur Fortschreibung des Zentren- und Nahversorgungskonzepts für die Stadt Bremen (11/2019) wurde zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 eine weitere Beteiligung der Beiräte, der Partner Bremens im Kommunalverbund (gemäß § 3 Abs. 4 des Raumplanerischen Vertrags zum Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzepts) und weiterer Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Kernelemente des fortgeschriebenen kommunalen Zentren- und Nahversorgungskonzepts sind:
Übergeordnete Entwicklungszielstellungen für Bremen (siehe Kapitel 4)

Die 5 übergeordneten Ziele, die ergänzt werden durch die Querschnittsziele der Schaffung einer Planungs- und Investitionssicherheit sowie der Abstimmung raumbedeutsamer Einzelhandelsbelange in der Region (Regionales Zentren- und Einzelhandelskonzept – RZEHK), lauten wie folgt:

  • Ziel 1: Stärkung der Gesamtstadt
  • Ziel 2: Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt
  • Ziel 3: Städtebaulich-funktionale Stärkung der Stadtteilzentren
  • Ziel 4: Sicherung und Stärkung der Nahversorgung
  • Ziel 5: Ergänzung durch vorhandene Sonderstandorte

Standortkonzept (siehe Kapitel 5+7)
Vor dem Hintergrund des übergeordneten Ziels einer nachhaltigen „Stadt der kurzen Wege“, wird am räumlichen Leitbild einer polyzentralen Struktur Bremens festgehalten. Für die Stadt Bremen mit der Innenstadt, 15 Stadtteilzentren (darunter die zwei besonderen Stadtteilzentren Vegesack und Viertel) und 18 Nahversorgungszentren werden insgesamt 34 zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen. Die 2009 festgelegte Zentrenstruktur wurde somit in großen Teilen fortgeschrieben. Die zentralen Versorgungsbereiche sind räumlich konkret definiert und im Sinne des Baugesetzbuches schützenswert. Sie bilden den Schwerpunkt der weiteren Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Bremen. Ergänzt werden diese Positivstandorte der Einzelhandelsentwicklung durch sechs Sonderstandorte für den großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel.

Nahversorgungskonzept (siehe Kapitel 6)
Aufgrund der hohen Bedeutung der Nahversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung Bremens (insbesondere im Zuge des demografischen Wandels und der zu beobachtenden Reurbanisierungstendenzen) wurden die Nahversorgungsstrukturen in Bremen analysiert und darauf aufbauend konzeptionelle Empfehlungen in Form von räumlichen Steuerungsinstrumenten (Kategorisierung von Nahversorgungsstandorten, Qualifizierung unterversorgter Siedlungslagen) sowie allgemeinen und stadtteilspezifischen Entwicklungszielen erarbeitet. Im Blickpunkt steht hierbei, ob und inwieweit die Nahversorgung insbesondere in den Wohngebieten in den Stadtteilen flächendeckend gewährleistet werden kann

Steuerungsleitsätze (siehe Kapitel 9)
Die Steuerungsleitsätze stellen ein Regelwerk dar, das transparente, nachvollziehbare Zulässigkeitsentscheidungen und bauleitplanerische Abwägungen vorbereitet. Sie gewährleisten zudem die notwendige Flexibilität hinsichtlich ggf. erforderlicher Einzelfallentscheidungen. Sie dienen dazu, die Standortstruktur des Bremer Einzelhandels insbesondere zugunsten einer gesamtstädtisch gewinnbringenden Entwicklung zu sichern und weiter auszugestalten. Durch diese standardisierten Leitsätze werden vorhabenbezogene und bauleitplanerische Zulässigkeitsfragen in der Stadt Bremen effizient zu beantworten sein, womit nicht zuletzt auch eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden kann.

  • Leitsatz 1: Zentrenrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment ist zukünftig nur in den zentralen Versorgungsbereichen vorzusehen.
  • Leitsatz 2: Zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment ist zukünftig primär in den zentralen Versorgungsbereichen und sekundär an (besonderen) Nahversorgungsstandorten/-lagen vorzusehen.
  • Leitsatz 3: Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem .

Hauptsortiment ist primär an den Sonderstandorten und in den zentralen Versorgungsbereichen vorzusehen. Darüber hinaus ist eine Ansiedlung oder Erweiterung grundsätzlich auch an anderen Standorten im gesamten Stadtgebiet möglich, wenn keine städtebaulichen Gründe dagegensprechen.

Bremer Sortimentsliste (siehe Kapitel 8)
Zur Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben ist die Definition der in Bremen als zentrenrelevant sowie zentren- und nahversorgungsrelevant zu bewertenden Sortimente in Form einer Sortimentsliste erforderlich. Erst mit Vorliegen einer solchen Sortimentsliste kann in der Bauleitplanung oder im Baugenehmigungsverfahren im Zusammenspiel mit den Steuerungsleitsätzen des Einzelhandelskonzepts festgestellt werden, ob ein geplantes Vorhaben oder eine Standortplanung den Zielen und Empfehlungen dieses Konzepts entsprechen.

Die Schlussphase der Erarbeitung des vorliegenden Konzepts fiel in die Zeit der Covid-19-Krise. Schon vor der Krise wurde bundesweit ein Rückgang der Zahl an Unternehmen im stationären Einzelhandel um bis zu ca. 25 % bis 2030 prognostiziert. Die gesamten Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Anzahl der Einzelhandelsunternehmen und auf die Flächenentwicklung ist noch nicht absehbar und wird sich voraussichtlich erst mittelfristig zeigen. Einzelne Zentren, insbesondere die Innenstadt Bremens, sind jedoch bereits jetzt von Schließungen großer Einzelhandelsbetriebe betroffen, die oft auch als Magnet und Frequenzbringer gedient haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, weiterhin eine verlässliche Grundlage für die räumliche Entwicklung des Einzelhandels vor dem Hintergrund der stadtentwicklungspolitischen Ziele zu bieten. Diese verlässliche Grundlage stellt das ZNK in der vorliegenden Form dar. Es gilt nun umso mehr, die funktionierenden zentralen Lagen zu schützen und deren Entwicklung zu ermöglichen, indem die Leitfunktion Einzelhandel in den Zentren erhalten bleibt. Das ZNK bildet somit auch die Grundlage dafür, dass Investitionsprogramme wie das Aktionsprogramm Innenstadt mit den beschlossenen Maßnahmen effektiv greifen können. Weiterhin ist pandemiebedingt die Bedeutung der wohnortnahen Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gestiegen, da sich die Lebensmittelpunkte stark in den privaten Raum der eigenen Wohnung und in die Quartiere verlagert hat. Für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Versorgungsstrukturen ist das ZNK das essentielle Steuerungselement.

Jana Wiese

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 71 - Raumordnung, Stadtentwicklung, Flächenplanung
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Tel.: (0421) 361-10766
E-Mail: janasophie.wiese@bau.bremen.de