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Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln beantragen

Wer seinen alten Ölheizkessel durch eine energieeffizientere und klimaschonendere Alternative ersetzen möchte, kann Zuschüsse der Umweltsenatorin dafür beantragen. 

Gefördert  wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme, durch Gas-Brennwerttechnik in Kombination mit solarthermischer Warmwasserbereitung oder solarthermischer Heizungsunterstützung oder durch Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln. Antragsberchtigt sind Privatpersonen als Gebäudeeigentümer, Mieter und Pächter sowie Unternehmen, die vertraglich die Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes übernommen haben (sogen. Contractoren),

Voraussetzungen

Die Förderung kann für bestehende Gebäude im Land Bremen unabhängig von ihrer Nutzungsart (Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung) gewährt werden. Die Maßnahme muss von einem in der Handwerksrolle eingetragenen Fachunternehmen durchgeführt werden. Über die Stilllegung des alten Ölheizkessels muss eine Stilllegungsbescheinigung vorgelegt werden, die ein Fachbetrieb auszustellen hat.

Die Bremer Förderung für Solarthermieanlagen sowie für Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel kann nur in Anspruch genommen werden, wenn zuvor auch ein Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für diese Anlagen gestellt wurde und eine Förderzusage dafür vorgelegt wird. Anerkannt werden Förderzusagen, für die ab dem 01.04.19, d.h. ab Inkrafttreten der Bremer Förderrichtlinie, beim BAFA ein Förderantrag gestellt wurde. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz wird gleichzeitig von der Umweltsenatorin, von swb sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch Zuschüsse gefördert.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Bewilligungsstelle) hat das swb-Kundencenter Bremen mit der Antragsbearbeitung beauftragt, Antragsteller aus Bremerhaven können sich auch an das swb-Kundencenter Bremerhaven wenden. Dort müssen die Förderanträge gestellt werden.

swb Kundencenter in Bremen, Sögestr. 59-61, Tel. (0421) 359 2658

swb Kundencenter in Bremerhaven, Bgm.-Smidt-Str. 49, Tel. (0471) 477-2222

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die geförderte Maßnahme muss innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung

14 Tage ab Antragseingang

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine

Weitere Dienstleister

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