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Ko-Finanzierung von geförderten Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen

Um noch mehr Investitionen in den Klimaschutz auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, stellt das Land Bremen ergänzende Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung.

Ob Wärmerückgewinnung, LED-Beleuchtung, oder Quartiersmanagement - die Liste der nötigen Investitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist lang. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Landes Bremen zu erreichen, sind vielfältige Klimaschutzmaßnahmen nötig. Diese sind meist mit hohem finanziellem Aufwand verbunden und werden daher mit vielfältigen Förderprogrammen unterstützt. Um eine möglichst breite und zielgerichtete Inanspruchnahme von Fördermitteln zu ermöglichen, hat das Land Bremen einen Ko-Finanzierungsfonds zur komplementären Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus Bundesförderprogrammen eingerichtet.

Ziele der Förderung

Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die angestrebten Klimaschutzziele bereits umfangreiche Förderaktivitäten zur Unterstützung von Projekten im kommunalen Klimaschutz aufgelegt. Je nach programmatischem Ansatz schwanken die Förderquoten zwischen 20 und 90 Prozent. Der Ko-Finanzierungsfonds ist als Ergänzung entsprechender Förderprogramme anderer Fördermittelgeber vorgesehen, um diese Förderquoten zu erhöhen. Damit sollen insgesamt mehr Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen ermöglicht werden. Die zusätzliche Förderung für Projekte im Land Bremen gilt insbesondere für Vorhaben im Sinne der Richtlinie des Bundes zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld ("Kommunalrichtlinie") und für Vorhaben des Programms 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Energetische Stadtsanierung – Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement.

Rahmenbedingungen

Das Förderprogramm richtet sich an:

  • die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven,
  • deren rechtlich selbständige kommunale Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung,
  • in Bremen ansässige gemeinnützige Vereine,
  • Religionsgemeinschaften,
  • öffentliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Träger von Einrichtungen:
    • der Erziehung,
    • der Bildung,
    • der Kinder- und Jungendhilfe,
    • des Gesundheitswesens,
    • der Kultur,
    • der Betreuung und Hilfe für Menschen jeweils für diese Einrichtungen.

Gefördert werden Ko-Finanzierungen insbesondere folgender Vorhaben im Land Bremen:

  • strategische Klimaschutzmaßnahmen der Kommunalrichtlinie,
  • investive Klimaschutzmaßnamen der Kommunalrichtlinie,
  • energetische Stadtsanierung – Quartierskonzepte und Sanierungsmanager gemäß Programm 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt projektbezogen als Zuschuss zur Erhöhung der Förderungsquoten der Bundesprogramme unter Berücksichtigung von deren Mindesteigenanteilsquoten in Höhe von:

  • maximal einer Verdoppelung des Fördersatzes bei strategischen Klimaschutzmaßnahmen der Kommunalrichtlinie,
  • maximal 10 Prozentpunkte über dem Fördersatz für investive Klimaschutzmaßnahmen der Kommunalrichtlinie, bis zu 30.000 Euro,
  • maximal 25 Prozentpunkte über dem Fördersatz des Programmes 432 der KfW für energetische Stadtsanierung.

Antragstellung

Die kompletten Antragsunterlagen müssen digital beim zuständigen Senatsressort eingereicht werden. Zum Umfang der Bewerbung gehört ebenfalls eine unterschriebene schriftliche Ausfertigung der Antragsunterlagen. Details dazu finden Sie in der Förderrichtlinie. Bitte sprechen Sie uns gerne vor Antragstellung an.

Downloads

Förderrichtlinie
Förderantrag (pdf, 1.6 MB)
Die Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutzgrundverordnung bei Datenerhebung (pdf, 508.4 KB)