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Berufskraftfahrer-Qualifikation

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau informiert Sie auf dieser Seite über Angelegenheiten des Gesetzes über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG).

Anerkennungen als Ausbildungsstätten

Anträge auf Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung gemäß § 7 Abs. 2 BKrFQG sind schriftlich zu stellen bei:

  • Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
    Referat 53
    An der Reeperbahn 2
    28217 Bremen

Weitere Informationen

  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz - BKrFQG)
  • Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung - BKrFQV)

Kontakt:

Axel Peters

Fahrerlaubnisrecht, Berufskraftfahrerqualifikation

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 53
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

+49 421 361-14404
+49 421 496-14404
E-Mail