Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau informiert Sie auf dieser Seite über grundsätzliche und aktuelle Fahrerlaubnis- und Führerscheinangelegenheiten.
Aktuelles:
Als Folge der Corona-Pandemie hat die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 02.04.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Berechtigung von Inhabern einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Wohnsitznahme im Inland zum Führen von Kraftfahrzeugen abweichend von § 29 Abs. 1 Satz 4 FeV auf 12 Monate verlängert. Den Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie hier (pdf, 104.6 KB). Diese Allgemeinverfügunmg wurde am 03.04.2020 unter Amtliche Bekanntmachungen Bremen und Amtliche Bekanntmachungen Bremerhaven öffentlich bekannt gemacht.
Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis oder zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt). Diese ist
Anträge auf Anerkennung als Stelle für die Unterweisungen in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildungen in Erster-Hilfe sind schriftlich zu stellen bei:
Näheres zu den Antragsvoraussetzungen und das Anerkennungsverfahren können Sie der Richtlinie zu § 68 FeV (pdf, 290.5 KB) entnehmen.
Anträge auf Anerkennung als Sehteststelle sind schriftlich zu stellen bei:
Betriebe von Augenoptikern gelten als amtlich anerkannt. Die Aufsicht über die Sehteststellen wird im Land Bremen ausgeübt von der
Umfangreiche Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast).
Auch auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten Sie nützliche Informationen zum Thema MPU.