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Fahrzeugtechnik und Schwerlastverkehr

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau informiert Sie über grundsätzliche und aktuelle Angelegenheiten der Zulassung von Fahrzeugen und der Fahrzeugtechnik.

Achtung: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie findet bis auf Weiteres nur eingeschränkt Publikumsverkehr statt. Bitte wenden Sie sich vorrangig schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns. Termine für persönliche Vorsprachen werden nur in Ausnahmefällen vergeben.
Sollten Sie Unterlagen persönlich einreichen wollen, können Sie diese in den Hausbriefkasten einwerfen. Dieser wird mehrmals täglich geleert. Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen Ihre Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.

Hinweise zur Datenverarbeitung (pdf, 78.7 KB)

Kontakt

Alexander Hajek

Fahrzeugtechnik und Fahrzeugzulassungsrecht

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 53
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

+49 421 361-16261
+49 421 496-16261
E-Mail

Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Fahrzeugzulassung haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt). Diese ist

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Großraum- und Schwerlastverkehr

Ab 01.01.2021 geänderte Zuständigkeiten:
Die Bearbeitung von Anträgen für Ausnahmen gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und § 47 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erfolgt ab dem 01.01.2021 für das Land Bremen durch das Amt für Straßen und Verkehr Bremen (ASV), Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen. Anträge können per Post oder per E-Mail an ag70stvzo@asv.bremen.de eingereicht werden.

Für eine Anhörung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO verwenden Sie bitte ebenfalls die E-Mail-Adresse ag70stvzo@asv.bremen.de.

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Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV

Achtung:
Ab dem 01. Oktober 2019 sind Genehmigungen nach § 13 EG-FGV beim Bürgeramt Kfz-Zulassungsstelle im Bürgeramt, Stresemannstr. 48, zu beantragen!

Kfz.-Hauptuntersuchungen

Der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau obliegt die fachliche Aufsicht über die im Lande Bremen tätigen Überwachungsorganisationen sowie der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr.

Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ist der]

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Kfz.-Sicherheitsprüfungen

Für die Durchführungen von Sicherheitsprüfungen an Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind besonders anerkannte Werkstätten zuständig.

Liste anerkannter Werkstätten im Lande Bremen (pdf, 152.1 KB)

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Sicherheitsplaketten

Die im Land Bremen für die Sicherheitsprüfungen anerkannten Werkstätten können Ihre Sicherheitsplaketten bei folgenden Stellen beziehen:

  • Bremen:

Innung des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks Bremen
Martinistraße 53-55, 28195 Bremen
Ansprechpartner ist der AU-Beauftragte der Innung.

  • Bremerhaven:

Innung des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks Bremerhaven-Wesermünde
Columbusstraße 2 (Haus des Handwerks), 27570 Bremerhaven
Ansprechpartner: Herr Brunssen
Tel.: +49 0471 185-316
Fax.: +49 0471 185-481
E-Mail: brunssen@kfz-innung-bremerhaven.de

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