Sie sind hier:

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung informiert Sie auf dieser Seite über Angelegenheiten des Gesetzes über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG).

Anerkennungen als Ausbildungsstätten

Anträge auf Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung gemäß § 7 Abs. 2 BKrFQG sind schriftlich zu stellen bei:

  • Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
    Referat 53
    Contrescarpe 72
    28195 Bremen

Weitere Informationen

  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz - BKrFQG)
  • Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung - BKrFQV)

Kontakt:

NEUE ADRESSE - seit dem 11. April 2024 finden Sie uns in der Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Axel Peters

Fahrerlaubnisrecht, Berufskraftfahrerqualifikation

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53
Contrescarpe 72
28195 Bremen