Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau informiert Sie über den gewerblichen Güterkraftverkehr. Sie ist zugleich zuständige Erlaubnis- und Lizenzbehörde für alle Angelegenheiten des Güterkraftverkehrsrechts in Bremen und Bremerhaven.
Achtung: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie findet bis auf Weiteres nur eingeschränkt Publikumsverkehr statt. Bitte wenden Sie sich vorrangig schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns. Termine für persönliche Vorsprachen werden nur in Ausnahmefällen vergeben.
Sollten Sie Unterlagen persönlich einreichen wollen, können Sie diese in den Hausbriefkasten einwerfen. Dieser wird mehrmals täglich geleert. Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen Ihre Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.
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Neu: Änderung zum 21.02.2022
Im Zuge der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, unterliegen Unternehmen, die grenzüberschreiten Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t durchführen, einer Lizenzpflicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link der Handelskammer Bremen.
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.04.2017 die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Ihren Unterlagen beigefügt werden muss. Sollten Sie Ihren Antrag vor dem 01.04.2017 gestellt haben, bitten wir Sie, die FAER-Auskunft nachträglich einzureichen.
Soweit Sie ein Anliegen oder Fragen zu diesem Bereich haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
Soweit Sie ein Anliegen oder Fragen zu diesem Bereich haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
Nachfolgend stellen wir Ihnen folgende Formulare zum Download bereit: