Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau informiert Sie über den gewerblichen Straßenpersonenverkehr. Sie ist zuständige Genehmigungs- und Lizenzbehörde für alle Angelegenheiten des Personenbeförderungsrechts in Bremen und Bremerhaven.
Achtung: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie findet bis auf Weiteres nur eingeschränkt Publikumsverkehr statt. Bitte wenden Sie sich vorrangig schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns. Termine für persönliche Vorsprachen werden nur in Ausnahmefällen vergeben.
Sollten Sie Unterlagen persönlich einreichen wollen, können Sie diese in den Hausbriefkasten einwerfen. Dieser wird mehrmals täglich geleert. Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen Ihre Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat ein Gutachten gem. § 13 Abs. 4 PBefG zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadtgemeinde in Auftrag gegeben. Die Kurzfassung aus Februar 2015 können Sie hier (pdf, 138.6 KB) aufrufen.
Die Fortschreibung des Gutachtens aus August 2019 steht Ihnen hier (pdf, 442 KB) zur Verfügung.
Bericht zur Entwicklung des Taxenmarktes vom 28.10.2020
Den aktuellen Bericht der Verwaltung für die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zur Entwicklung des Taxenmarktes vom 28.10.2020 können Sie hier (pdf, 138.1 KB) aufrufen.
Gesetzliche Grundlagen:
Antragsformulare:
Hier erhalten angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr weitere Informationen:
Wenn Sie Zeuge/ Zeugin einer Ordnungswidrigkeit im Bereich Taxen oder Mietwagen sind, können Sie diesen Sachverhalt an uns melden. Ob die Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, entscheiden wir gem. § 47 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sie müssen als Anzeigeerstatter/ -in damit rechnen, als Zeuge/ Zeugin vor Gericht zum Verstoß auszusagen. Anonyme Anzeigen können daher nicht verfolgt werden.
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular (pdf, 124.3 KB) schriftlich, per E-Mail oder Fax bitte an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Larisch. Ihre Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Der Antrag auf Genehmigung für den weiteren Betrieb der Verkehre kann in den Fristen des § 12 Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 PBefG gestellt werden.
Sprechzeiten:
Nur nach telefonischer Vereinbarung