Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau informiert Sie über den gewerblichen Straßenpersonenverkehr. Sie ist zuständige Genehmigungs- und Lizenzbehörde für alle Angelegenheiten des Personenbeförderungsrechts in Bremen und Bremerhaven.
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat ein Gutachten gem. § 13 Abs. 4 PBefG zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadtgemeinde in Auftrag gegeben. Die Kurzfassung können Sie hier (pdf, 138.6 KB) aufrufen.
Gesetzliche Grundlagen:
Antragsformulare:
Hier erhalten angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr weitere Informationen:
Der Antrag auf Genehmigung für den weiteren Betrieb der Verkehre kann in den Fristen des § 12 Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 PBefG gestellt werden.
Sprechzeiten:
Dienstag und Freitag von 8:30 Uhr - 11:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung