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Elektromobilität und Ladeinfrastruktur: Informationen für Anbieter von Ladeinfrastruktur

Derzeit gibt es im Land Bremen 329 Ladepunkte an 174 Standorten, davon sind 54 Schnellladepunkte. Ein Ladepunkt entspricht einer Lademöglichkeit. Häufig kann an einer Ladesäule mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig geladen werden. Weitere 11 Standorte befinden sich aktuell in der Genehmigungs- bzw. Bauphase. Die folgende Karte zeigt die aktuell verfügbaren und geplanten Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum in Bremen und Bremerhaven.

Für das weitere Wachstum des Ladenetzes im öffentlichen Raum können Ladesäulenbetreiber ihr Interesse an den gewünschten Standorten bekunden und einen Sondernutzungsantrag für den jeweiligen Standort stellen. Das Land Bremen verzichtet bis 31.12.2029 auf die ansonsten fälligen Sondernutzungsgebühren in Höhe von 200,- € für Elektrolade-Standorte im öffentlichen Straßenraum.

Die Anträge werden durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) auf die Zulässigkeit in Bezug auf verschiedene Kriterien, wie die Restgehwegbreite oder mögliche Eingriffe in den Wurzelraum von Bäumen, geprüft. Darüber hinaus wird das Einverständnis der jeweiligen Ortsämter und anderer möglicherweise Betroffener eingeholt. Durch dieses Verfahren wird für die Antragsteller die notwendige Planungssicherheit hergestellt.

Der nachstehende Erlass regelt die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum im Land Bremen.

Genehmigungsbehörde in Bremen ist das
Amt für Straßen und Verkehr – Referat 40, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Anträge für das Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum stellen Sie bitte über den
Online-Dienst (https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFM_eLade)

Fragen zur Genehmigung von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Bremen richten Sie bitte an:
antrag-elektromobilitaet@asv.bremen.de

Genehmigungsbehörde in Bremerhaven ist der
Magistrat der Stadt Bremerhaven, Stadthaus 2, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven.

Auf die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) des Bundesministers für Wirtschaft und Energie wird hingewiesen.