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UVP-Vorprüfungen

Die Vorprüfung des Einzelfalls nach den Vorschriften des UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die folgenden Vorhaben nicht erforderlich ist, da von diesen Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nicht ein und kann gemäß der Vorschriften des UVPG nicht selbstständig angefochten werden: