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Zuschuss beantragen – so geht’s!

Illustration eines Lastenrads mit Abbildung des Antragsprozesses.

In fünf Schritten zum Zuschuss

Hier sehen Sie, wie Sie am besten vorgehen, um einen Kaufzuschuss für Ihr neues Lastenrad oder Ihren neuen Fahrradanhänger zu erhalten –angefangen bei der Frage: Bin ich überhaupt antragsberechtigt?

Eine gute Vorbereitung ist wichtig, damit Sie ab dem 20. April 2022 und mit Freischaltung der Antragsformulare möglichst schnell agieren können.

Zuschuss beantragen – so geht’s!

  1. Auf lastenrad.bremen.de gut informieren
    Bin ich als Person, Kleinstunternehmer:in oder Vereinsvertreter:in antragsberechtigt?
    Welche Lastenräder oder Fahrradanhänger können bezuschusst werden?
  2. Angebot beim Fahrradhändler Ihres Vertrauens einholen
    Die Förderrichtlinie beachten und gut beraten lassen. Das Angebot ist wesentlicher Teil Ihres Antrags. Befragen Sie Ihren Händler auch zu Lieferzeiten.
  3. Antrag auf lastenrad.bremen.de stellen
    Die Anträge sind ausschließlich online zu stellen. Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung und halten Sie alle erforderlichen Dokumente bereit. Digitalisieren Sie die benötigten Dokumente für den einfachen Upload: Als Formate werden PDF und JPG akzeptiert, immer bis zu 5 MB.
    Für Kleinstunternehmen und Vereine: Sie möchten mehr als ein Lastenrad oder mehr als einen Fahrradanhänger bezuschussen lassen? Unabhängig davon, ob Sie Bauarten und Spezifikationen mischen oder bis zu fünfmal dasselbe Modell erwerben möchten – aus Verfahrensgründen bitten wir Sie, für jedes einzelne Lastenrad und jeden einzelnen Fahrradanhänger einen gesonderten Antrag zu stellen.
  4. Alle Einträge gemacht?
    Die Anträge werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Schnell sein lohnt sich also.
    Sie haben einen positiven Bescheid erhalten?
  5. Glückwunsch! Bestellen Sie jetzt Ihr Lieblingsmodell
    wie angeboten und reichen Sie Ihren Kaufvertrag ein! Fügen Sie bitte nach Erhalt jeweils ein Foto Ihres neuen Lastenrads und eines der Rahmennummer hinzu. Ihr Zuschuss wird anschließend über die Landeshauptkasse ausgezahlt.

Was passiert dann?

Logo der Kampagne Lastenradförderung 2022

Mit dem bereitgestellten Kaufzuschuss möchten wir Sie zur Partnerin oder zum Partner in Sachen smarte Mobilität und klimafreundlicher Transport mit Lastenrad und Fahrradanhänger machen. Deshalb gehen Sie auch Verpflichtungen ein:

  • Nutzen Sie das nach Erhalt des Zuschusses das von uns versendete Aktionslogo und bringen Sie es gut sichtbar an Ihr neues Transportmittel an.
  • Von einem Wiederverkauf innerhalb der Zweckbindungsfrist von 12 Monaten ist abzusehen.
    Bei Wiederverkauf innerhalb dieser Frist ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
  • Sie verpflichten sich, an einer Evaluierung teilzunehmen. Sie hilft uns dabei, Nutzungsgewohnheiten noch besser zu verstehen