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Was genau ist förderfähig?

Eine Illustration unterschiedlicher Bauarten von Lastenrädern

Lastenrad ist nicht gleich Lastenrad! Gefördert werden nur bestimmte Typen und dann kommt es noch auf die Spezifikationen an. Gleiches gilt für Fahrradanhänger.

Ob Long John, Longtail, Trike oder ein ganz anderer Typ, ob Kinderanhänger oder Lastenanhänger mit E-Unterstützung – erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen für den Zuschuss bei Ihrem Neukauf.

Gefördert werden…

  • Lastenfahrräder für rein muskulären Antrieb
  • Lastenpedelecs mit Motor und batterieelektrischer Tretunterstützung (nach 63a StVZO: Motorunterstützung bis 25 km/h, mit Pedalantrieb)
  • Fahrradanhänger mit oder ohne E-Antrieb

Alle Voraussetzungen für die Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie (pdf, 499.9 KB).

Lastenräder – das Gewicht muss stimmen

Gefördert wird der Kauf von neuen

  • ein- und mehrspurigen Lastenrädern, die mindestens eine Nutzlast* (Fahrer*in plus Gepäck/Last) von 140 Kilogramm tragen und hierunter eine Lastenzuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen, sowie von
  • Fahrradanhängern, die bauartbedingt eine Zuladung von 30 kg (ohne elektrischen Antrieb) bzw. 140 kg (mit elektrischem Antrieb) erlauben

Das Lastenrad muss über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Es wird die Grundausstattung des jeweiligen Lastenradmodells gefördert.

* Nutzlast = Fahrer*innengewicht plus mögliche weitere Zuladung = maximal zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht

Fahrradanhänger – ohne und mit E macht einen Unterschied

Gefördert werden außerdem neue Fahrradanhänger, die bestimmte bauartbedingte technische Spezifikationen erfüllen müssen.

Es wird die Grundausstattung des jeweiligen Fahrradanhängermodells (inklusive einer Kupplung für den Fahrradanhänger) gefördert.