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Versicherung und Zulassung ab 1. Juni 2022

Haftpflichtversicherung sowie Zulassungspflicht für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge

Bis zum 31. Mai 2022 übernehmen die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer wegen der humanitären Ausnahmesituation im Rahmen einer freiwilligen Initiative Schäden, die von Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht werden. Die Initiative endet jedoch zum 1. Juni 2022. Es ist deshalb wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach den im Merkblatt beschriebenen Kriterien nachweisen kann.

Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte die Informationen dazu, wie Sie
(1) für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und
(2) Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten:

Nachstehend finden Sie ein Merkblatt für Halter und Halterinnen von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen, das über die Situation hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Zulassung der Fahrzeuge in Deutschland nach dem 31. Mai 2022 informiert.
Sie finden eine Version des Merkblattes in deutscher (pdf, 132 KB), englischer (pdf, 120.9 KB) sowie ukrainischer (pdf, 210.2 KB) Sprache.

Hinweise für Hilfsgütertransporte in die Ukraine

Verkehrsbehördliche Regelungen in Bremen

Im Zusammenhang mit der militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine organisieren derzeit viele Hilfsorganisationen, Kommunen, Vereine und private Initiativen zur Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung Transporte von humanitären Hilfsgütern in die Ukraine und in hilfeleistende Nachbarländer.

Nachstehend finden Sie in diesem Zusammenhang wichtige Hinweise, im Wesentlichen durch Verlinkung auf externe Seiten.

Bremen hat eine Allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Transporte zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Diese Verfügung können Sie hier (pdf, 313.9 KB) einsehen.

Hier finden Sie "Aktuelle Hinweise für Hilfsgütertransporte in die Ukraine und die Beförderung von Flüchtenden" des Bundesamtes für Güterverkehr, auch mit einer englischsprachigen Version.

Hier finden Sie Informationen "Zur aktuellen Situation in der Ukraine" vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Dort finden Sie beispielsweise Informationen zur Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland.

Auf der Seite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) finden Sie Informationen zum Haftplichtschutz ukrainischer Pkw in Deutschland.
Der GDV teilt dort mit: "Ver­si­che­rer über­neh­men Haft­pflicht­schutz für unver­si­cherte ukrai­ni­sche Pkw in Deutsch­land - Die deutschen Versicherer übernehmen mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland und ermöglichen damit ihr Fahren auf deutschen Straßen. ..."
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der Homepage des GDV.