++ AKTUELL: Individuelle Sprechzeiten wieder nach Terminvereinbarung möglich ++
Ist Ihr Bauvorhaben planrechtlich zulässig?
Haben Sie Fragen zum Bauantragsverfahren?
Nach den Einschränkungen während der Corona-Krise bietet die Bauordnungsbehörde wieder Sprechzeiten im Siemenshochhaus, Contrescarpe 72 an. Beratungsgespräche und sonstige Auskünfte setzen jedoch eine vorherige Terminvereinbarung voraus. Dazu wenden Sie sich bitte über E-Mail oder Telefon an die Mitarbeitenden der Behörde. Soweit noch kein Ansprechpartner aus einem laufenden Genehmigungsverfahren bekannt ist, können sich Interessierte weiterhin über das Bürgertelefon (115 und +49 421 3610) mit einem Ansprechpartner / einer Ansprechpartnerin der Bauordnungsbehörde verbinden lassen. Termine werden vorzugsweise für die Zeiten des früheren allgemeinen Sprechtags – also donnerstags – vergeben, sind aber in Einzelfällen auch an anderen Wochentagen möglich.
Entsprechendes gilt für die Erreichbarkeit des Service Center Bau im Foyer des Siemenshochhauses, Contrescarpe 72. Anforderungen von Bebauungsplänen sowie von Bauakten aus dem Archiv werden weiterhin per E-Mail oder telefonisch entgegengenommen und per Post zugesandt: Telefonnummer 0421/361-15202, E-Mail: archiv-shh@bau.bremen.de. Bei Bedarf können aber auch im Service Center Bau wieder persönliche Termine vereinbart werden, um die genannten Angelegenheiten zu regeln.
Gutachten zu laufenden Bebauungsplan-Verfahren können unverändert im Service Center Bau eingesehen werden. Interessierte wenden sich hierzu bitte an den Empfang im Siemenshochhaus, Contrescarpe 72.
Für alle Angelegenheiten gilt weiterhin der Hinweis, innerhalb des Gebäudes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bitte auch dann, wenn es wegen der aktuellen Warnstufe nicht zwingend vorgeschrieben ist.