Was ist das für ein Programm?
Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?
Welche Maßnahmen und Projekte können im Programm gefördert werden?
In welchen Gebieten kommt das Programm in Bremen zum Einsatz?
Auf welche Weise wird das Programm in Bremen eingesetzt?
Wie wird das Programm finanziert?
Welche Rechtsgrundlagen gelten für das Programm?
Das Programm Stadtumbau West wurde vom Bund im Jahr 2004 erstmalig aufgelegt.
Anlass war der Anfang des 21. Jahrhunderts einsetzende demographische und wirtschaftliche Strukturwandel, der sich auch weiterhin auf die Situation der Städte auswirkt. Die Kommunen müssen sich den städtebaulichen Folgen der Bevölkerungsentwicklung und des wirtschaftlichen Wandels stellen – das Programm unterstützt sie dabei, indem Bund und Land finanzielle Zuschüsse gewähren.
Oberstes Ziel ist die Schaffung nachhaltiger Stadtstrukturen. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden:
Das Programm fördert Maßnahmen, die zum Erreichen der oben aufgeführten Ziele führen. Dieses sind u.a. Baumaßnahmen der Kommune zur Anpassung der öffentlichen Infrastruktur an die zukünftigen Bedarfe und zur Stärkung der Stadtquartiere als Wohn- und Wirtschaftsstandorte. Aufgrund der möglichen Vielfalt an Aufgaben und Maßnahmen ist ein "Integriertes Handlungskonzept" zu erarbeiten, das ein abgestimmtes Vorgehen gewährleistet.
In der Stadtgemeinde Bremen wird das Programm
zusammen mit dem Programm Soziale Stadt eingesetzt.
Zu den Gebieten
Grundlage des Programmeinsatzes sind die für das jeweilige Gebiet erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepte. In ihnen sind Maßnahmen aus den Bereichen Städtebau, Verkehr, Soziales und Bildung benannt und mit den zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt.
Die weitere Planung und Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfolgt dann unter frühzeitiger Beteiligung der örtlichen BewohnerInnen, Vereine oder Interessengruppen unter Einbindung der jeweiligen Fachressorts. Im Programmgebiet eingerichtete Stadtteilgruppen, die u.a. durch das örtliche Quartiersmanagement koordiniert werden, bieten hier einen niedrigschwelligen Zugang zur Bürgerbeteiligung. Auf Verwaltungsebene sind ressortübergreifende Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen dann u.a. auch die Vertreter der örtlichen Wohnungsbauunternehmen und des Ortsbeirates teilnehmen.
Das Programm wird zu je einem Drittel vom Bund, vom Land und von der Kommune finanziert. Im Land Bremen werden die Bundesmittel durch die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu je zwei Drittel ergänzt.
Für die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Stadtumbaus gelten die Regelungen des Baugesetzbuches, Dritter Teil "Stadtumbau".
Für die finanzielle Förderung der Maßnahmen gilt das Baugesetzbuch, Sechster Abschnitt "Städtebauförderung" mit Verweis auf Artikel 104b des Grundgesetzes sowie die zwischen dem Bund und den Ländern jährlich neu zu schließende "Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung". In dieser ist u.a. festgelegt, welche Bundesmittel das Land Bremen für das Förderjahr zugewiesen bekommt und welche programmatischen Handlungsfelder vorgesehen sind.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dem Programm:
Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mehr