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Rechtliche Grundlagen

Bundesbodenschutzgesetz

Bis in die jüngere Vergangenheit war das Problembewusstsein für Bodenverunreinigungen in unserer Gesellschaft lange Zeit wenig ausgeprägt. Erst im Jahre 1998 wurde mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ein eigenes Gesetz zum Schutz des Bodens und zum Umgang mit Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten und andere schädliche Bodenveränderungen erlassen.

Die 1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält dazu die näheren Ausführungsbestimmungen, wie die Festlegung von Grenzwerten, z.B. Prüf- und Maßnahmenwerte, Vorgaben für Sanierungsziele, Untersuchungs- und Analysemethoden.

Das Bremische Bodenschutzgesetz (BremBodSchG)regelt u.a. die Zuständigkeit der Behörden, aber auch Mitwirkungs- und Duldungspflichten von Grundstückseigentümern und –nutzern sowie Mitteilungspflichten (BremBodSchG §3) bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten.

Mit Schreiben vom 14.12.2016 (pdf, 103.9 KB) finden neue Prüfwerte für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in der Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen Anwendung. Hinsichtlich der Begründung und Anwendungshinweise zu diesem Schreiben wird auf die Anlagen zu dem entsprechenden Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz verwiesen.

Auf Grundlage des Bremischen Bodenschutzgesetzes (BremBodSchG) ist die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde in der Stadtgemeinde Bremerhaven (BremhvBodSchZVO) erlassen worden.
Der genaue Grenzverlauf des Zuständigkeitsgebiets ist in der Karte der Zuständigkeiten Bodenschutz (pdf, 7.2 MB) (nicht barrierefrei) dargestellt. In der Karte sind die Grenzen des Zuständigkeitsgebiets durch die Außenkanten der Linie bestimmt, welche die schraffierten Flächen umschließen.

Weiterhin hat das Land Bremen eine Rechtsverordnung erlassen, die die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen regelt, die Aufgaben im bodenschutzrechtlichen Bereich wahrnehmen – die Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten.

Für Fragen, die Bodenmaterial betreffen, das als mineralischer Abfall verwendet werden soll, finden Sie weitere Hinweise unter Abfallüberwachung

Neben den bodenschutzrechtlichen Vorgaben können auch Regelungen des Wasserrechts für die Belange des Bodenschutzes einschlägig sein. Als Rechtsgrundlagen sind hier das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – (WHG) sowie das Bremische Wassergesetz (BremWG) zu nennen.

Weitere Rechtsgrundlagen, die im Zusammenhang mit dem Bodenschutz von Bedeutung sind:

Umweltinformationsgesetz (UIG)
Umweltinformationsgesetz für das Land Bremen (BremUIG)

Vergleichbare Regelungen in Niedersachsen für die Bewertung von PAK bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch finden Sie unter Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Tanja Susann Kruppa

Referat 24-Bodenschutz

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