Der Wolf galt lange Zeit als ausgestorben in Deutschland – nun ist er in Norddeutschland wieder heimisch geworden. Doch seine Lebensbedingungen haben sich verändert: Die Besiedlung durch den Menschen ist dichter geworden und Straßen durchziehen die immer intensiver genutzte Landschaft.Die Rückkehr des Wolfes stellt alle Seiten vor eine wichtige´Aufgabe: friedlich miteinander zu leben.
Die Länder Niedersachsen und Bremen wollen die Akzeptanz für den Wolf stärken, um ein Miteinander von Wolf und Mensch zu ermöglichen. Denn die Zukunft des Wolfes hängt entscheidend davon ab, ob er als das wahrgenommen wird, was er ist: Ein Wildtier, das als natürlicher Teil der biologischen Vielfalt seinen Platz im Naturhaushalt hat.
Mehr Informationen finden Sie auch in diesem Faltblatt (pdf, 4.7 MB).
Vier ehrenamtliche Wolfsberater/-innen sind in Bremen und Bremerhaven tätig und neben der Bremer Naturschutzbehörde erste Ansprechpartner für die Bevölkerung.
Telefonisch zu erreichen in Bremen unter Tel. 0176-42361815 bzw. in Bremerhaven unter Tel. 0176-42361814
Haben sie einen Wolf gesichtet? Die Bremer Naturschutzbehörde ist an Ihrer Beobachtung interessiert.
Bitte füllen Sie diesen Meldebogen (pdf, 37.3 KB) aus und/oder kontaktieren sie uns telefonisch oder per E-Mail:
Wolfstelefon: 0421/361-77900
E-Mail: naturschutz@umwelt.bremen.de
Ist Ihren Nutztieren durch einen Wolf Schaden zugefügt worden?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bremer Naturschutzbehörde oder den Wolfsberatern/-innen auf:
Wolfstelefon: 0421/361-77900
E-Mail: naturschutz@umwelt.bremen.de
Die Wolfsberater/-innen sind telefonisch zu erreichen in Bremen unter Tel. 0176-42361815 bzw. in Bremerhaven unter Tel. 0176-42361814
Richtlinie Wolf
Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung und Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen im Land Bremen (Richtlinie Wolf)
Die Richtlinie für Beihilfen bei Präventionsmaßnahmen wird zur Zeit erarbeitet.
Vor dem Inkrafttreten können leider noch keine Zuschüsse zu Präventionsmaßnahmen gezahlt werden.