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Grundwasser und Trinkwasser

Trinkwasserversorgung

Wasserschutzgebiete

Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind die Grundwasserentnahmen für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der Da-seinsvorsorge. Um im Sinne des Vorsorgeprinzips einen langfristigen Schutz der Trinkwasservorräte vor nachteiligen Einwirkungen gewährleisten zu können und somit die Qualität des Trinkwasservorkommens und infolge dessen eine langfristige standortnahe Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sowie der Industrie- und der Gewerbebetriebe zu sichern, ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten erforderlich. Mit den in den Wasserschutzgebietsverordnungen geregelten Beschränkungen soll der besondere Schutz des Gewässers durch Beeinträchtigungen zum Wohl der Allgemeinheit und im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung gewährleistet werden. Hierbei sind entsprechende Handlungen und Anlagen mit Gefährdungspotenzial in den jeweiligen Schutzzonen beschränkt zulässig oder verboten. Diese Schutzanordnungen sollen eine wirksame Abwehr nachteiliger Einwirkungen auf die Qualität des Grundwassers bieten.

Eine Übersicht über die Bremer Wasserschutzgebiete finden Sie auf folgenden Karten:

Nachfolgend finden Sie die Verordnungen über die Festsetzung der Wasserschutzgebiete:

Maßnahmen

Hier erscheinen in Kürze die Beschreibung der Maßnahmen, die in bremischen Grundwasserschutzgebieten durchgeführt werden.

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zur Planung und Vorbereitung eines Wasserschutzgebietes in Bremen-Vegesack

Mit dem Grundwassergütebericht 2013 (pdf, 4.7 MB) werden umfassend die Ergebnisse des Grundnetzes im Land Bremen dargestellt.
Hier können Sie sich den Grundwassergütebericht 2013 (pdf, 25 MB) auch mit einer hohen Auflösung herunterunterladen.

Altlastenbeobachtungen finden Sie in den Berichten zur Altlastenbedingten Grundwasserverunreinigungen im Land Bremen.

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen für der Einrichtung eines Gartenbrunnens und weitere geologische Informationen.

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zur Erdwärmenutzung und verschiedenen Energiegewinnunggssystemen.

Grundwasserabsenkung im Zuge einer Baumaßnahme
Grundwasserabsenkungen können im Rahmen von Baumaßnahmen erforderlich werden.
  1. Grundwasserabsenkungen

    Bei Baumaßnahmen können vorübergehende zeitlich befristete Grundwasserabsenkungen erforderlich sein, um die Baugrube trocken zu halten und/oder einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. Für diese Grundwasserabsenkungen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme eine Erlaubnis bei der Wasserbehörde beantragen. Alle hierfür wichtigen Informationen erhalten Sie in der Dienstleistungsbeschreibung Wasserrechtliche Erlaubnis für Grundwasserabsenkungen

  2. Niederschlagsversickerung

    Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau fördert unterschiedliche Maßnahmen zur Niederschlagsversickerung. Beachten Sie die Informationen zu den folgenden zur Verfügung stehenden Förerungsmaßnahmen:

    Förderung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser.
    Förderung zur Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage
    Förderung für die Entsiegelung von Flächen
    Förderung von Dachbegrünungen
    Antrag für die Beseitigung von Niederschlagswasser (pdf, 234.7 KB)

Stefanie Langer

Grundwasser / Trinkwasserversorgung

+49 421 361-96973
+49 421 496-96973
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