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Vorbereitung eines Wasserschutzgebietes in Bremen-Vegesack

Trinkwasser für Bremen-Nord

Das aus Brunnen in Bremen-Blumenthal und Bremen-Vegesack geförderte Grundwasser wird im Wasserwerk Blumenthal zu Trinkwasser aufbereitet. Dieses qualitativ sehr hochwertige aufbereitete Grundwasser dient der Trinkwasserversorgung von Bevölkerung, Gewerbe und Industrie in Bremen-Nord.

Die Wasserfassung in Blumenthal wird bereits seit vielen Jahren durch ein Wasserschutzgebiet gesichert. Zum Schutz der wertvollen Grundwasserressourcen soll nun auch der Nahbereich der bestehenden Wassergewinnungsanlage in Vegesack als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen werden. Wie auch in Blumenthal soll die Schutzgebietsausweisung auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die Schutzzonen orientieren sich hierbei an den Deckschichten des Bodens, der Fließrichtung des Grundwassers sowie etwaigen Einträgen aus Oberflächengewässern. Die Modellierungen erfolgen nach den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Hierdurch können die auszuweisenden Zonen auf die auch tatsächlich betroffenen Gebiete begrenzt werden. Weiterhin mildert ein umfassender Bestandsschutz etwaige Auswirkungen auf Betriebe und Privathaushalte ab.

Durch die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes soll insbesondere auch das Bewusstsein für den Schutz der wertvollen Grundwasserressourcen geschärft werden. Jeder Einzelne kann durch einfache Maßnahmen einen Beitrag zum Grundwasserschutz und damit zum Erhalt der wertvollen Trinkwasserressourcen leisten, z.B. durch sparsame Verwendung von Trinkwasser, Verzicht auf Biozide im Hausgarten, sorgsamen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Mineralöle, Lösungsmittel, Lacke und Farben sowie Unterlassung der Entsorgung von Medikamenten über die Toilette.

Wasserschutzgebiet Vegesack

Liegt mein Grundstück im Wasserschutzgebiet?

Wenn sie wissen möchten, ob sich Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet befindet, geben Sie Ihre Adresse bitte hier ein:

Verfahrensablauf und Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach Beantragung der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes durch die wesernetz Bremen GmbH wurden die Verordnungsentwürfe mit Begründung und Plänen sowie das Gutachten samt Anlagen bis zum 09.09.2022 öffentlich ausgelegt. Betroffene hatten bis zum 23.09.2022 die Möglichkeit, Einwendungen / Anregungen / Anmerkungen einzureichen.

Der Erörterungstermin findet am 13.01.2023 um 10:00 Uhr im Bürgerhaus Vegesack, Kirchheide 49 in 28757 Bremen, statt.
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der rechtzeitig Einwendungen bzw. Anregungen und Bedenken erhoben sowie Stellungnahmen abgegeben hat oder weitere Betroffene, die eigene Belange berührt sehen.

Aus organisatorischen Gründen wird um eine Mitteilung bezüglich der Teilnahme unter der Telefonnummer (0421) 361-9539 bzw. per Mail an wasserbehoerde@umwelt.bremen.de bis zum 06.01.2023 gebeten. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung werden anschließend die Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen.

Auswirkungen für private Nutzungen und Kleingewerbe

Die Auswirkungen für Privathaushalte und kleinere Gewerbetriebe wurden unter anderem in der Sitzung des Beirates Vegesack am 19. April 2021 im Rahmen einer vorgezogenen Informationsveranstaltung der allgemeinen Öffentlichkeit vorgestellt. Für private Nutzungen sind die wesentlichen Änderungen infolge einer Wasserschutzgebietsausweisung:

  • Sachverständigen-Prüfungen von Heizöltankanlagen:
    In der Schutzzone III A gelten erweiterte Prüffristen. Unterirdische Heizöltankanlagen sind alle 2 ½ Jahre anstatt alle 5 Jahre fällig. Oberirdische Tankanlagen von 1.000 Liter bis 10.000 Liter (übliche Heizöltankanlagen in Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern) sind zusätzlich alle 5 Jahre prüfen zu lassen. Außerhalb von Schutzgebieten existiert bei diesen Tankanlagen keine wiederkehrende Prüfpflicht.
    In der Schutzzone IIIB gelten die erweiterten Prüfpflichten nicht. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie außerhalb eines Wasserschutzgebietes. Die Sachverständigen-Prüfung einer Heizöltankanlage kostet etwa 100-200 €.
  • Auffangvorrichtungen von Heizöltankanlagen:
    In der Schutzzone III A muss die Auffangvorrichtung von einwandigen Heizöltanks (z.B. gemauerte Wanne im Keller) in der Lage sein das gesamte Volumen der darin befindlichen Tanks zurückzuhalten. In der Schutzzone IIIB bzw. außerhalb eines Wasserschutzgebietes muss die Auffangvorrichtung lediglich das Volumen des größten Tanks aufnehmen können. Es besteht jedoch Bestandsschutz, d.h. bestehende Anlagen können ohne Umrüstung weiterbetrieben werden.
  • Flächenbefestigung von Wegen und Plätzen für Kraftfahrzeuge (Hofeinfahrten, Stellplätze etc.):
    Beim Neubau bzw. Ausbau sind solche Flächen prinzipiell gemäß der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) wasserdicht auszuführen. Bei privater oder vergleichbarer Nutzung kann im Einzelfall davon abgesehen werden. Hierzu ist bei der zuständigen Wasserbehörde eine Genehmigung einzuholen. Im Zuge einer Einzelfallprüfung werden u.a. die geologischen Verhältnisse und die Verkehrsbelastung berücksichtigt. Auch hier gilt der Bestandsschutz, d.h. das bestehende Flächen nicht angepasst werden müssen, solange sich die Art der Nutzung nicht ändert.

Weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Informationsbroschüre entnehmen. Die dort beschriebenen erweiterten Anforderungen gelten jedoch erst nach Inkrafttreten der Wasserschutzgebietsverordnung!

Auswirkungen für private Nutzungen und Kleingewerbe

Auswirkungen für Industrieunternehmen und größere Gewerbebetriebe

Am 12. November 2020 fand unter der Leitung der Handelskammer Bremen und der Handwerkskammer Bremen sowie des Unternehmerforums Bremen-Nord und dem Wirtschafts- und Strukturrat Bremen-Nord (WIR) eine vorgezogene Informationsveranstaltung für Industrie- und größere Gewerbebetriebe statt. Hier wurde die Notwendigkeit der Schutzzonenausweisung erläutert und es wurden die Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag dargestellt. Aufgrund des Infektionsgeschehens wurde die Veranstaltung als Online-Konferenz durchgeführt.
Nähere Informationen zu den Auswirkungen einer Wasserschutzgebietsausweisung für Industrie- und größere Gewerbebetriebe können der Präsentation der o.g. Informationsveranstaltung entnommen werden. Die dort beschriebenen erweiterten Anforderungen gelten ebenfalls erst nach Inkrafttreten der Wasserschutzgebietsverordnung!

Auswirkungen für Industrieunternehmen und größere Gewerbebetriebe

Ansprechpartner

Informationen zur Erdwärmenutzung finden Sie auf dieser Seite.

Fragen zum Wasserschutzgebiet und den Anforderungen:
Michael Koch
Tel.: 0421-361 5535
E-Mail: michael.koch@umwelt.bremen.de

Stefanie Langer
Tel.: 0421-361 96973
E-Mail: stefanie.langer@umwelt.bremen.de

Janin Scheplitz
Tel.: 0421-361 59453
E-Mail: janin.scheplitz@umwelt.bremen.de

Fragen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöltankanlagen):
Joachim-Helmut Werner
Tel.: 0421-361 15831
E-Mail: joachim-helmut.werner@umwelt.bremen.de

Verfahrensfragen:
Ulrike Schmidt
Tel.: 0421-361 9539
E-Mail: ulrike.schmidt@umwelt.bremen.de