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Stadtstrecke - FAQ - Häufig gestellte Fragen

Stadtstrecke - FAQ - Häufig gestellte Fragen - Quelle: TOPOTEK1

Geotechnische Berechnungen haben auf Basis von Untersuchungen des Baugrundes, des Deichaufbaus und der Deichgeometrie grenzwertige Standsicherheitssituationen ergeben. Um gefährliche Deichschäden im Hochwasserfall auszuschließen, ist eine Erhöhung und Verstärkung zwingend erforderlich.

Klimawandel, Anstieg des Meeresspiegels, gehäufte Hochwasserereignisse der Flüsse durch vermehrte Starkniederschlagsereignisse, Gefahr des Zusammentreffens von Binnenhochwasser und Sturmflut sind weitere Gründe für eine Verstärkung.

  • Der Klimawandel und der Meeresspiegelanstieg führen zu immer höher auflaufenden Sturmfluten in Nordsee und Unterweser, wobei in Bremen deutlich über dem der Sturmflut im Februar 1962 liegende Wasserstände erwartet werden
  • Schneeschmelze und Starkregen in den Mittelgebirgen erzeugen wachsende Gefahren durch den Hochwasserabfluss der Weser, wie schon im März 1981 mit dem Weserdurchbruch der Neuen Weser.
  • Mit zunehmender Häufigkeit auftretende starke Orkane gefährden den nach heutigen Maßstäben viel zu steilen Neustädter Deich und die Standsicherheit der Bäume auf der Deichkrone.

Diese klimatischen Entwicklungen gefährden die Hochwassersicherheit Bremens und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Treffen Orkan, Sturmflut und Hochwasser zusammen, verschärft sich das Risiko für die Stadt enorm. Die Weserdeiche im Bereich der Bremer Innenstadt müssen deshalb auf bis zu + 8,80 m NHN erhöht werden.

Selbst wenn der Neustädter Deich in einigen Abschnitten gemäß der Darstellung im Generalplan Küstenschutz von 2007 hoch genug ist, ist er doch viel zu steil und hat insbesondere eine grenzwertige Standsicherheit, um dem Strömungs- und Wellenangriff und dem Wasserdruck des Weserwassers bei Sturmfluten standzuhalten. Eine ausreichende Höhe gemäß Generalplan Küstenschutz ändert also nichts an der Notwendigkeit einer Verstärkung; es kommt auch auf die Bauweise und die Standsicherheit des Deichs an.
In zwei Gutachten wurden bereits 2012 die unzureichenden Baugrundverhältnisse und die grenzwertige Standsicherheit festgestellt. Entlang der gesamten Deichstrecke hat der Deich einen mangelhaften und sehr uneinheitlichen Aufbau, größtenteils ist er sogar mit Bauschutt versetzt.

Baugrundgutachten

Um die Bürgerinnen und Bürger vor Hochwasser zu schützen, muss ein technisches Bauwerk anstelle dieses „Erddeiches“ errichtet werden.

Der Windwiderstand ist in den ausgewachsenen Platanen sehr hoch. In der Folge eines Sturms können Bäume umstürzen, entwurzeln und den Deich gravierend beschädigen oder abgetriebene Bäume den Wasserabfluss behindern. Bei entsprechend hohen Sturmfluten kann das Wasser dann das Hinterland überschwemmen. Das beschriebene Risiko steigt erheblich an, wenn der Erddeich durch langanhaltende hohe Wasserstände durchweicht ist und die Wurzeln den Halt verlieren.

Zudem wird der derzeitige Krankheitszustand wegen eines Massaria-Befalls kritisch gesehen: Geschädigte Äste können unvermittelt abbrechen und auf Rad- und Gehweg stürzen. Damit stellen sie eine Gefahr für Passanten und Hilfskräfte dar und können dadurch die Deichverteidigung erschweren. Um dieses Risiko zu minimieren, müssen schon heute die Bäume regelmäßig stark zurückgeschnitten werden.

Grundsätzlich stellen Bäume auf Deichen für den Hochwasserschutz ein erhebliches Gefahrenpotential dar. So können nicht nur Bäume bei Sturm entwurzeln. Generell bewirken Bäume im Deichquerschnitt den sogenannten „Pipe-Effekt": Durch das Bewegen der Bäume bei Sturm geraten die Wurzeln in Bewegung. Aufgrund dieser Bewegung wird das Erdreich um die Wurzeln aufgelockert. Durch die entstehenden Hohlräume oder aber auch im Bereich von verrottenden Baumwurzeln kann dann Wasser in den Deichkörper eindringen. Hierdurch wird eine Erosion des Deichkörpers verstärkt, und die Gefahr eines Deichbruches steigt erheblich.

Die Möglichkeiten des Erhalts der Baumreihe wurde von Fachleuten unter verschiedenen Gesichtspunkten eingehend geprüft und ist aus mehreren Gründen – ausgehend von den beengten Platzverhältnissen - nicht möglich.
Das Profil der Kleinen Weser darf nicht verengt werden, um die Abflussverhältnisse bei Hochwasser nicht einzuschränken. Daher ist weder der Bau eines normalen Erddeiches noch der Bau einer Spundwand in größerem wasserseitigen und für die Bäume unschädlichen Abstand möglich.
Der Bau einer Hochwasserschutzwand wasserseitig vor den Platanen in dem sich dann ergebenden dichten Abstand hat leider starke Auswirkungen auf den Baumbestand. Der Bau könnte nur nach einem radikalen Kronenrückschnitt der bis zu 19 Meter großen Kronen funktionieren. Des Weiteren müssen die Niveauunterschiede der alten Deichböschung und der neuen Oberkante aufgefüllt werden. Durch die Aufschüttung drohen die Wurzeln abzusterben und der Wurzelanlauf zu faulen. Die heute oberflächennahen Baumwurzeln können den Baum nicht mehr mit notwendigem Sauerstoff und Wasser versorgen. Diese Eingriffe würden die bereits krankheitsbedingt geschwächten Bäume größtenteils nicht überleben bzw. ihre Standfestigkeit einbüßen.
Die Möglichkeit des Einbaus einer Spund- oder Bohrpfahlwand auf der Landseite der Baumreihe wurde ebenfalls überprüft. Hier ergeben sich ähnliche Probleme wie bei der wasserseitigen Lösung: auch hier wären Kronenrückschnitte erforderlich und ein Eingriff in das Wurzelwerk ist nicht auszuschließen. Hinzu kommen Platzprobleme bei der baulichen Realisierung, da die notwendigen Baugeräte in den engen Straßen nicht arbeiten können und Schäden an den angrenzenden Gebäuden zu befürchten sind. Nicht zuletzt verbleibt dann das Risiko, dass die Bäume außendeichs im aufgeweichten Boden bei Hochwasser umstürzen und den Abfluss in der Kleinen Weser sowie der Weser behindern.

Rund 180 neue Bäume werden jeweils in eine große Pflanzgrube mit gutem Wurzelsubstrat gepflanzt und können sich daher unter optimalen Wachstumsbedingungen entwickeln. Das Einwachsen in die Hochwasserschutzwand wird durch eine Wurzelsperre verhindert, zudem werden die Bäume in ausreichendem Abstand zur neuen Hochwasserschutzanlage gepflanzt. So werden auch künftige Unterhaltungsarbeiten am Deich nicht beeinträchtigt. Die Neupflanzung ist damit nachhaltig und gewährleistet, dass das Neustädter Ufer auch in vielen Jahrzehnten noch von einer Baumkulisse geprägt wird. Zudem sollen Baumarten verwendet werden, die an den Standort gut angepasst, stadtklimafest und ökologisch möglichst hochwertig (weil insekten- und vogelfreundlich) sind.

Der Vorwurf ist vollkommen unbegründet:
In Verantwortung für eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung wurden alle Spielräume genutzt, um die Bewohnerinnen und Bewohner in der Neustadt umfassend einzubinden und die Interessen der Stadtgesellschaft wo immer möglich zu berücksichtigen: Beiratsbeteiligungen, Deichspaziergang, Informationsveranstaltungen, eine Konzeptwerkstatt und Befragungen der Passanten mündeten in der Neustädter Deich-Charta. Diese gemeinsam entwickelte Charta vermittelt ein Bild von der Vielfalt der zu berücksichtigenden Interessen in der Neustadt. Die Wiederherstellung der grünen Baumkulisse war dabei stets gemeinsames Anliegen der beteiligten Kreise.
Die Neugestaltung wurde also unter einer intensiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Neustadt erarbeitet und mündete, nach einem städtebaulichen Wettbewerb, in eine Juryentscheidung mit hohem Anspruch an die Qualitäten der Neugestaltung. Auch der von den Neustädter Bürgerinnen und Bürgern gewählte Beirat war gleichberechtigt an der Juryentscheidung beteiligt.
Die Deputation für Umwelt, Bau und Verkehr hat in Verantwortung für die nachhaltige, grüne und hochwassersichere Stadt die Machbarkeitsstudie (Januar 2017) und den Juryentwurf (März 2018) mitgetragen.

Darüber hinaus stehen Verwaltung und Politik jedoch auch in der Verantwortung für die Sicherheit aller Bremerinnen und Bremer. Das ist ihre oberste Priorität. Dies bedeutet nicht nur, die politische Verantwortung für diese und kommende Generationen zu übernehmen, sondern darüber hinaus persönliche Haftung für Schäden im Hochwasserfall. Bürgerbeteiligung kann enden, wenn es gilt, unabweisbare Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren.