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Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Linien 1 und 8

Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd) wurde am 1. Juni 2016 erlassen und liegt vom 2. bis 16. Juni 2016 zur allgemeinen Einsichtnahme aus

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als Planfeststellungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), hat die Pläne für Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd) mit Beschluss vom 01. Juni 2016 unter dem Aktenzeichen 51-9/Linie 1+8 festgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung (pdf, 1.8 MB) und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02. Juni 2016 bis 16. Juni 2016 (einschließlich) an folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

• Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, im Foyer im Erdgeschoss montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, außerdem nach telefonischer Verabredung unter Telefonnr.: 0421/361-2347.

Aufgrund des länderübergreifenden Vorhabenbezuges wird der Planfeststellungsbeschluss auch in den Gemeinden Stuhr und Weyhe zeitgleich ausgelegt.

• Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr
Frau Jugelt, Zimmer 314, montags bis donnerstags von 8.00-12.30 Uhr, freitags von 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 13-16 Uhr sowie donnerstags von 14.00-18.00 Uhr

• Gemeinde Weyhe, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe
Frau Heuer, Zimmer 108, montags bis mittwochs von 8.30-12 Uhr und von 14.00-15.30 Uhr, donnerstags von 8.30-12 Uhr und von 14.00-17.30 Uhr und freitags von 8-12.00 Uhr, außerdem nach telefonischer Verabredung unter der Nummer 04203/71-104

Ferner wird der Planfeststellungsbeschluss auf meiner Internetseite öffentlich bekannt gegeben (www.bauumwelt.bremen.de).

Gemäß § 74 Abs. 4 BremVwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt, d.h. bekannt gegeben.

Bremen, den 1. Juni 2016
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Auszug der planfestgestellten Unterlagen: