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Bauamt Bremen-Nord

Die Bauverwaltungsbehörde für den Bremer Norden

Lichthof Bauamt Bremen-Nord
Lichthof Bauamt Bremen-Nord

Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mit Aufgaben in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum. In der Bauordnung werden insbesondere Bauanträge bearbeitet. In der Stadtplanung werden Planungen bearbeitet, welche die räumliche Entwicklung des Bremer Nordens steuern. Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf dieser Seite. Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten. Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Auch Videokonferenzen sind möglich. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne vorab Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.

Zentrale Erreichbarkeit


Aktuelles

Erhaltungssatzung Waldwinkel/Birkenhof beschlossen

Waldwinkel/Birkenhof

Die Bürgerschaft hat eine Erhaltungssatzung beschlossen, um die besondere städtebauliche Eigenart der Wohnquartiere „Waldwinkel“ und „Birkenhof/Am Mammutbaum“ in Sankt Magnus zu erhalten. Erhaltenswerte Merkmale sind beispielsweise Dachform, Gauben, Farbgebung der Fassaden, Fenster und Dächer, Fassadenmaterialien und Hausbreiten. Veränderungen der Wohnhäuser müssen den Erhaltungszielen angepasst und gesondert genehmigt werden.

Angebot für Baugemeinschaften in Vegesack

Perspektive Borcherdingstraße 10

Das Grundstück „Borcherdingstraße 10“ in Vegesack soll zum Festpreis an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben werden. Den Zuschlag soll die Baugemeinschaft mit dem besten Konzept erhalten. Nach Zusammenarbeit mit dem Bauamt Bremen-Nord hat Immobilien Bremen ein entsprechendes Angebot veröffentlicht. Neben der denkmalgeschützten ehemaligen Schule sind auch Neubauten möglich. Bewerbungsschluss ist am 31. August 2023.

Bauordnung für Bremen-Nord

Empfang Bauamt Bremen-Nord
Empfang Bauamt Bremen-Nord

Wenn Sie ein Haus bauen wollen oder dieses umbauen, erweitern, abbrechen und anders nutzen wollen, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Bauordnung zur Verfügung. Wir achten in den vielfältigen Verfahren auf die Einhaltung des Baurechts und ergänzender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Wir bearbeiten alle Bauanträge, erteilen Baugenehmigungen, prüfen die statischen und brandschutztechnischen Bedingungen und schreiten bei Gefahrenzuständen an Bauwerken ein. Bei allen Fragen rund ums Bauen und Nutzen von Bauwerken und Grundstücken stehen wir Ihnen und Ihren Architekt:innen gerne zur Seite.

Frau Claudia Böttjer

Stellvertretende Abschnittsleitung
Bauordnung (Sonderbau)

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Herr Philipp Broda

Sachbearbeiter
Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Frau Susanne Fetting

Sachbearbeiterin
Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Frau Susanne Schröder-Murken

Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Frau Nicole Büchner

Sachbearbeiterin
Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Frau Martina Killing-Teske

Sachbearbeiterin
Bauordnung (Sonderbau)

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Herr Arne Koenig

Sachbearbeiter
Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen


Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Fachbereich Bau und Stadtentwicklung

Contrescarpe 72
28195 Bremen

Dienstleistungen des Bauamtes Bremen-Nord

Im Bauamt Bremen-Nord können Sie Einsicht in die Archivakten nehmen, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einholen und Bebauungsplan-Auszüge erhalten. Hier finden Sie genauere Informationen zu diesen Produkten. Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne vorab Kontakt zu uns auf.

Auszug aus der Akte Bau eines Turmes für Lichtbildreklame an der Bismarckstraße (heute: Sagerstraße) aus dem Jahr 1952
Auszug aus der Akte "Bau eines Turmes für Lichtbildreklame" an der Bismarckstraße (heute: Sagerstraße) aus dem Jahr 1952

Sollten Eigentümer:innen die Bauunterlagen ihrer Gebäude nicht im Besitz haben, kann auf die Unterlagen aus dem Bauaktenarchiv des Bauamts Bremen-Nord zurückgegriffen werden. Allerdings können aus den unterschiedlichsten Gründen Akten im Archiv nicht mehr vorhanden sein.

Zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) ist die Akteneinsicht grundsätzlich nur Grundstückseigentümer:innen oder Personen mit Vollmacht gestattet. Folgende Nachweise werden benötigt:

  • Eigentümer:innen
    Vorlage eines nachweislich aktuellen Grundbuchauszuges oder eines aktuellen Grundsteuerbescheides sowie ein gültiges Ausweisdokument.
  • Nichteigentümer:innen
    z. B. Architekt:innen, Mieter:innen, Immobilienmakler:innen, Rechtsanwält:innen:
    Vorlage einer Eigentümer:innen-Vollmacht, aktueller Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid.

  • Immobilienverwaltungsbüros:
    Vorlage des Vertrages, bei Erb:innen oder Erb:innengemeinschaften, die noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist zusätzlich ein Erbschein vorzulegen.

Ist die Eintragung in das Grundbuch noch nicht erfolgt, genügt ein unterschriebener notarieller Vertrag.

Bitte schicken Sie den Antrag zur Akteneinsicht in die Bauakte (pdf, 152.3 KB) per Post oder per E-Mail an

Herr Joachim Hoffmann

Bauordnung

Gerhard-Rohlfs-Str.62
28757 Bremen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Akteneinsicht nur nach Terminvergabe erfolgen kann.

Dieser Termin kann außerhalb der Öffnungszeiten des Bauamts Bremen-Nord liegen.

Kosten:

Einsicht in die analoge Bauakte

30,00 € je Grundstück
Kopie - 0,75 € je DIN A4 und DIN A3
Farbkopie - 1,00 € je DIN A4
Farbkopie - 1,15 € je DIN A3

Einsicht in die digitale Bauakte

40,00 € Grundgebühr (bis zu 25 MB der digitalisierten Akte)
für jede weiteren angefangenen 50 MB 30,00 €
höchstens 400,00 €

Das Baulastenverzeichnis des Bauamts Bremen-Nord enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümer:innen zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse und die Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

Die Informationen werden ausschließlich schriftlich ausgegeben an:

  • Grundstückseigentümer:innen unter Vorlage des aktuellen Grundbuchblattauszuges oder mit aktuellem Grundsteuerbescheid mit Abbuchungsnachweis,
  • Notar:innen,
  • Personen oder Institutionen unter Vorlage eines aktuellen Grundbuchblattauszuges (Bestandsangaben und erste Abteilung).

Die Unterlagen dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

  • 15,00 € je Grundbuchgrundstück
  • 6,00 € Kopien/Beglaubigungen 1.-5. Seite
  • 3,50 € Kopien/Beglaubigungen ab 6. Seite
  • Abgabe von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen einschließlich zeichnerischer und textlicher Festsetzungen,
  • Abgabe von Begründungen wirksamer Bauleitpläne,
  • Einsichtnahme in die Originalurkunden der Bebauungspläne,
  • zu wissenschaftlichen Zwecken: gebührenfrei (gegen Abgabe einer Verpflichtungserklärung),
  • zu Ausbildungszwecken: 50 v.H. der Gebührensätze.

Ansprechpartner:

Herr Joachim Strohmidel

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Kosten:
DIN A4 17,00 €
DIN A3 23,00 €
DIN A2 oder bis 25 dm² 29,00 €
DIN A1 oder bis 50 dm² 34,00 €
Bei Formaten über 50 dm² zuzüglich 0,60 € je dm²

Stadtplanung für Bremen-Nord

Ein einfacher 3-D-Druck des geplanten Speicherquartiers am Vegesacker Hafen
Ein einfacher 3-D-Druck des geplanten Speicherquartiers am Vegesacker Hafen

Das Team Stadtplanung im Bauamt Bremen-Nord befasst sich mit der Entwicklung von bedürfnisgerechten Stadtteilen, Quartieren und größeren Bauvorhaben. Dabei arbeiten wir auf Grundlage politisch beschlossener räumlicher Konzepte auch im Städtebau. Wir berücksichtigen vor allem ökonomische, ökologische, soziale, gestalterische und technische Gesichtspunkte und entwickeln die zu den Projekten passenden Beteiligungsprozesse.

Das zentrale Instrument unserer Arbeit ist der Bebauungsplan. Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, der für ganz Bremen die geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen darstellt. Bebauungspläne enthalten verbindliche Bestimmungen für die städtebauliche Ordnung und sind damit eine wichtige Grundlage für die Baugenehmigungen. Bei der Erarbeitung und Inkraftsetzung von Bebauungsplänen befolgen wir die bundesweit geltenden Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs. Wir arbeiten transparent zusammen mit unterschiedlichen politischen Gremien der Stadtgemeinde, der Öffentlichkeit und verschiedenen Behörden. Bei vorhabenbezogenen Planungen übernehmen immer auch private Vorhabenträger:innen eine Rolle.

Alle Mitwirkenden bringen ihre individuellen oder fachlichen Belange in den Planungsprozess ein. Wenn diese Belange im Widerspruch zueinanderstehen, müssen sie untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden. Die Abwägung ist der Bremischen Bürgerschaft vorbehalten. Das Bauamt Bremen-Nord ermittelt, bewertet und gewichtet zu diesem Zweck die Belange und erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für die politischen Gremien der Stadtgemeinde Bremen.

Zurzeit werden unter anderem folgende Planungen bearbeitet:

Die Strandlust von der Weser aus gesehen
Die Strandlust von der Weser aus gesehen

Die „Strandlust“ in Vegesack ist als Standort für Gastronomie und Veranstaltungen seit mehr als 120 Jahren weitbekannt. Sie wurde 1897/1898 eröffnet und bestand bereits damals aus dem Hauptgebäude mit großem Saal, Gesellschafts- und Restaurationsräumen sowie einer großen Gartenanlage mit Musikpavillon. Aufgrund der attraktiven Lage an der Weser und der unmittelbaren Nähe zum Vegesacker Zentrum konnte sich der Standort etablieren und ist im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Identitätsort geworden.
Im Herbst 2020 meldete der Betrieb „Hotel zur Strandlust Vegesack“ Insolvenz an. Das Gebäude stand seit Ende 2020 leer. Mehrere Versuche zur Revitalisierung blieben erfolglos. In diesem Jahr wurde das Hotel vorübergehend wiedereröffnet. Nach Fertigstellung des Speicherquartiers wird der Hotelbetrieb jedoch an den Vegesacker Hafen umziehen.

Eine städtebauliche Machbarkeitsstudie empfiehlt die Neuentwicklung des Strandlust-Areals. Das Ziel dieser Planung ist die Entwicklung eines neuen, gemischt genutzten Quartiers mit mehreren Gebäuden für Gastronomie, Gewerbe und Wohnungen. Die Gastronomie soll ihre tragende Bedeutung behalten. Dabei muss die heutige Strandlust als Gebäude nicht erhalten bleiben. Bei der Neubebauung sind allerdings viele Aspekte nachhaltigen Bauens umzusetzen. Dazu zählen ein Mobilitätskonzept genauso wie die Planung von Photovoltaikanlagen und die Nutzung von regenerativen Energien zur Wärmeversorgung. Die markanten Bäume entlang der Weserpromenade sollen erhalten bleiben. Auch das denkmalgeschützte Bootshaus im Stadtgarten soll in der weiteren baulichen Entwicklung berücksichtigt werden.

Für eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität der Neuplanung soll ein Architekturwettbewerb sorgen. Verschiedene Architekturbüros werden sich dieser anspruchsvollen Planungsaufgabe stellen und im Wettbewerb untereinander die Aussagen der Machbarkeitsstudie überprüfen und konkretisieren. Durch diesen Wettbewerb der besten Konzepte soll ein Entwurf gefunden werden, der sowohl ein nachhaltiges Angebot für Vegesack bietet, als auch den Ansprüchen an heutige Architektur entspricht. Das Wettbewerbsergebnis soll die Grundlage für einen Bebauungsplan sein, dessen Aufstellungsverfahren bereits eingeleitet worden ist.

Lagerhallen und Schornstein auf dem Steingut-Areal
Lagerhallen und Schornstein auf dem Steingut-Areal

Das Unternehmen Norddeutsche Steingut plant, den Standort in Vegesack-Grohn zu verlassen. Die Fläche ist bereits verkauft worden. Die Entwicklung des Standorts ist als neues Quartier mit gemischter Nutzung geplant.

Die ehemalige Markthalle am Sedanplatz mit dem Finanzamt und dem denkmalgeschützten Wasserturm im Hintergrund
Die ehemalige Markthalle am Sedanplatz mit dem Finanzamt und dem denkmalgeschützten Wasserturm im Hintergrund

In drei Bauabschnitten sollen der Neubau eines Geschäftshauses an der Gerhard-Rohlfs-Straße, der Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an der Bermpohlstraße und der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie am Sedanplatz entstehen. Das Vorhaben erfordert den Abbruch der ehemaligen Markthalle und des Finanzamtes. Mit der Planung kann ein wichtiger Ort im Zentrum Vegesacks aufgewertet werden. Durch die mehrgeschossige Bebauung erhält der Sedanplatz eine städtebauliche Fassung und durch die geplanten Nutzungen wird der Platz eine Belebung erfahren.

Gebäude der Post an der Vegesacker Heerstraße
Gebäude der Post an der Vegesacker Heerstraße

Geplant ist der Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit einem großflächigen Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss. Es soll eine Mischung aus „Seniorenwohnungen mit Konzept“ und normalen Wohnungen entstehen. Mindestens 30 % der Wohneinheiten sollen als öffentlich geförderte Sozialwohnungen errichtet werden. Das „Seniorenwohnen mit Konzept“ integriert einen sozialen Dienstleister in einem Gemeinschaftsraum, der die Bewohner und Bewohnerinnen in den täglichen Dingen unterstützt. Es ist außerdem beabsichtigt, dort ergänzende Angebote wie eine Bäckerei zu etablieren. Auch die Beibehaltung von Postdienstleistungen wird angestrebt.

Großbäume, von der Rominter Straße aus gesehen
Großbäume, von der Rominter Straße aus gesehen

Ziel der Planung ist es, in gut erschlossener Lage von Blumenthal eine Grundschule, eine Kita sowie bauträgerfreie Grundstücke für den Einfamilienhausbau und Mietwohnungen anzubieten. Dabei werden die vorhandenen Großbäume nach Möglichkeit erhalten und in die Planung integriert. Über vielfältige Wegebeziehungen vernetzt sich das Neubauquartier mit seinem Umfeld.

Anfahrt

Das Bauamt Bremen-Nord befindet sich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit dem ÖPNV erreichen Sie uns mit den Buslinien 90, 91, 92, 94, 95 oder 677 über die Haltestelle Gustav-Heinemann-Bürgerhaus. Weitere Informationen für Ihre Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrsverbunds Bremen Niedersachsen (VBN).

Anfahrt mit Pkw
Mit dem Pkw erreichen Sie uns barrierefrei über die Brepark-Tiefgarage Sedanplatz, Einfahrt über die Straße Kirchheide, mit direktem Zugang zum Stadthaus im 1. Untergeschoss.