Bremen ist eine der ältesten Stadtrepubliken Europas. Bremer Bürgerinnen und Bürger zeigen traditionell Verantwortung für ihre Stadt. Seit Jahrhunderten sind sie es gewohnt und gewillt, sich einzumischen, das politische, soziale und kulturelle Leben der Stadt mitzubestimmen und zu gestalten.
Bremen will Spielräume für neue Formen der bürgerschaftlichen Selbstorganisation ermöglichen: Bürgergutachten, selbst organisierte Arbeitskreise zur Stadtteilentwicklung wie im Stephaniviertel oder im Osterfeuerberg-Quartier, Runde Tische, lokale Foren der Moderation und Beratschlagung wie beim Umbau des Weserstadions und der Neugestaltung des Stadionbades, Nachbarschaftsvereinbarungen zur Lösung von Konflikten (wie im Ostertor erprobt) sowie Bürger- und Stadtteiletats werden in Zukunft bei der Steuerung städtischer Modernisierungsprozesse eine noch bedeutendere Rolle spielen.
Die öffentliche Auslegung ist im Baugesetzbuch gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt geregelt:
"Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfristen vorgebracht werden können. ..."
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, öffentlichen Auslegungen nicht nur der Tagespresse zu entnehmen, sondern auch in unserem Bauleitplan-Informationssystem online einzusehen. Außerdem können Sie die Auslegungsunterlagen auch in unserem Hause einsehen.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 9:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 17.00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Die Auslegungsunterlagen können auch im örtlich zuständigen Ortsamt zu den dort gültigen Öffnungszeiten eingesehen werden.