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Planen & Bauen in Bremen

Hier finden Sie alle Informationen, Antragsformulare und
rechtliche Grundlagen rund ums Bauen in Bremen.

Sie planen in Bremen-Nord zu bauen? Dann ist das Bauamt Bremen-Nord das zuständige Amt für Ihre Fragen.

Wir planen und bauen für Sie! Sie möchten an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten mitwirken und sich im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bebauungsplänen am Planungsprozess beteiligen? Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist von einem umfangreichen Beteiligungs- und Kommunikationsprozess in unterschiedlichen Phasen bzw. Verfahrensschritten gekennzeichnet. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und schreiben u.a. eine Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei Stufen vor:

1. eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Planungsziele informiert werden.
und
2. die Veröffentlichung im Internet (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der die ausgearbeiteten Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats veröffentlicht werden.

Das Service-Angebot des Bauleitplan-Informationssystems stellt Ihnen die Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren der Stadt Bremen zur Verfügung. Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie jeweils auf den Eingangsseiten, entsprechend den Kategorien zugeordnet.
Bauleitplan-Informationssystem

Planunterlagen zu den aktuellen Veröffentlichungen werden zusätzlich auch bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, im Foyer des Siemenshochhauses, Contrescarpe 72, ausgelegt und können dort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden (Montag - Mittwoch: 9:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 – 17.00 Uhr, Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr). Die Auslegungsunterlagen können mitunter auch im örtlich zuständigen Ortsamt zu den dort gültigen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Bekanntmachungen.

Seit dem 29. Dezember 2010 obliegt der Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Bremen dem Referat 21 bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und ist damit nicht mehr bei den unteren Bauordnungsbehörden angesiedelt.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf den Seiten des Umweltbereichs.