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Sprechzeiten der Bauordnung

Ist Ihr Bauvorhaben planrechtlich zulässig?
Haben Sie Fragen zum Bauantragsverfahren?

Beratungsgespräche und sonstige Auskünfte setzen jedoch eine vorherige Terminvereinbarung voraus. Dazu wenden Sie sich bitte über E-Mail oder Telefon an die Mitarbeitenden der Behörde. Soweit noch kein Ansprechpartner aus einem laufenden Genehmigungsverfahren bekannt ist, können sich Interessierte weiterhin über das Bürgertelefon (115 und +49 421 3610) mit einem Ansprechpartner / einer Ansprechpartnerin der Bauordnungsbehörde verbinden lassen. Termine werden vorzugsweise für die Zeiten des früheren allgemeinen Sprechtags – also donnerstags – vergeben, sind aber in Einzelfällen auch an anderen Wochentagen möglich.