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Wohnberechtigungsschein

Allgemeine Hinweise Wohnberechtigungsscheinstelle

EINSCHRÄNKUNG PERSÖNLICHE SPRECHZEITEN:

Durch den Umzug der Wohngeldstelle vom Willy-Brandt-Platz in die Contrescarpe 73 bleibt das Dienstgebäude in der Zeit vom 10. Mai bis einschließlich 24. Mai 2024 geschlossen. In diesem Zeitraum können auch in der Wohnberechtigungsscheinstelle KEINE persönlichen Sprechzeiten angeboten werden. Die telefonische Beratung unter (0421) 361-16295 während der unten stehenden Sprechzeiten bleibt unverändert möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anfragen:
Anfragen aller Art können jederzeit an das Postfach wohnberechtigungsschein@bau.bremen.de gerichtet werden!

Antragsformulare:
Antragsformulare sind im unteren Bereich dieser Seite digital verfügbar oder liegen im Foyer des Gebäudes Contrescarpe 72 aus.

Antragsabgabe:
Ihre Anträge und Unterlagen können Sie jederzeit in den Briefkasten vor dem Dienstgebäude Contrescarpe 73 einwerfen oder per Post zusenden.

Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung (sog. Sozialwohnung) beziehen will, benötigt einen Wohnberechtigungsschein.

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag des Wohnungssuchenden von der zuständigen Stelle für die Dauer eines Jahres erteilt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständige Stelle ist in der Stadtgemeinde Bremen das Referat Wohnungswesen der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.

Daneben kann der Antrag auch im BürgerServiceCenter Mitte, Pelzerstr.40, 28195 Bremen, im ServiceCenter des Stadtamtes, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen und im ServiceCenter Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen abgegeben werden.

Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird nach der Kostenverordnung Bau eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben.
Antragsteller, die Hilfe oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, sind von der Entrichtung der Gebühr befreit.

Antrag & Anlagen

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung des Wohnberechtigungsscheins für jede in Ihrem Haushalt lebende Person, die eigenes Einkommen oder Vermögen hat, die Anlage 1 auszufüllen ist!

Dokumente für Vermieter von gefördertem Wohnraum

Kontakt

Sprechzeiten:

Hinweis: Im der Zeit vom 10. Mai bis einschließlich 24. Mai 2024 können aufgrund von Umzugsarbeiten im Dienstgebäude Contrescarpe 73 leider keine persönlichen Sprechzeiten angeboten werden. Die telefonische Beratung ist in diesem Zeitraum unverändert möglich.

Persönliche Sprechzeiten werden in folgenden Zeiträumen angeboten:



Besuchszeiten bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter
Dienstag09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag15.00 bis 18.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitaggeschlossen

Telefonische Sprechzeiten werden unter der Tel.-Nr. 0421 - 36116295 zu folgenden Zeiten angeboten:



Besuchszeiten bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen