Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Wohngeldanspruch zum 01.01.2023 auf mehr Haushalte ausgeweitet. Wenn Sie erstmals Wohngeld in Form von Mietzuschuss beantragen möchten, können Sie das Formular Kurzantrag auf Wohngeld (Erstantrag Mietzuschuss) (pdf, 459.3 KB) verwenden. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise zum Datenschutz und Datenabgleich (pdf, 328.1 KB) Über diesen Antrag wird im Sinne des § 26a Wohngeldgesetz (WoGG) vorläufig entschieden. Die Entscheidung über die vorläufige Zahlung des Wohngeldes steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung über Wohngeld. Das bedeutet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine endgültige Entscheidung über Ihren Wohngeldanspruch erfolgt und ggfs. zu viel gezahltes Wohngeld zurückgefordert wird.
Eine abschließende Entscheidung ohne vorläufige Zahlung können Sie mit dem Formular Antrag auf Wohngeld (pdf, 187.2 KB) beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung in diesem Fall eine längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.
Die Anträge drucken Sie bitte aus und füllen sie von Hand aus.
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