Sobald das Studium mit dem BAföG förderungsfähig ist, entfällt der Anspruch auf Wohngeld.
Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn BAföG ausschließlich als Bankdarlehen bezogen wird, dann können auch Studierende Wohngeld beantragen.
Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen.
Alle weiteren Informationen (beispielsweise Voraussetzungen, Hinweise, Checklisten und rechtliche Rahmenbedingungen) können Sie auch der Seite Mietzuschuss entnehmen.
Auch Ausländer*innen (nach § 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz), die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können den Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten. Bei Ausländer*innen, die einem EU-Staat angehören, bedarf es keiner weiteren Voraussetzungen.
Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen.
Alle weiteren Informationen (beispielsweise Voraussetzungen, Hinweise, Checklisten und rechtliche Rahmenbedingungen) können Sie auch der Seite Mietzuschuss oder Lastenzuschuss entnehmen.
Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen.
Alle weiteren Informationen (beispielsweise Voraussetzungen, Hinweise, Checklisten und rechtliche Rahmenbedingungen) können Sie auch der Seite Mietzuschuss oder Lastenzuschuss entnehmen.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldbehörde für Erstanträge sowie weitere und Folgeanträge telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.