Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Bewohner*innen einer stationären Einrichtung im Sinne des jeweiligen Landesheimgesetzes.
Die Personen dürfen nicht nur vorübergehend sondern müssen dauerhaft in einem Heim wohnen.
Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen.
Alle weiteren Informationen (beispielsweise Voraussetzungen, Hinweise, Checklisten und rechtliche Rahmenbedingungen) können Sie auch der Seite Mietzuschuss entnehmen.
Die Anträge drucken Sie bitte aus und füllen sie von Hand aus.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldbehörde für Erstanträge sowie weitere und Folgeanträge telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.