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Rechtsgrundlagen

Aktuelle Vorschriften auf einen Blick

Hier sind die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen für die Stadtgemeinde Bremen zum Thema Planen und Bauen für Sie zusammengestellt.

Neufassung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO-2024) und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes

Das Anhörungsverfahren zu den Gesetzentwürfen ist abgeschlossen. Nach ressortinterner Abstimmung sind Einwender mit "gebündelten Antwortschreiben" vom 29. Februar 2024 über die vorgenommen Anpassungen informiert worden. Eine Zustimmung der Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung wird für den 4. April angestrebt. Der Entwurf des Artikelgesetzes soll anschließend an den Senat und die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet werden. Die geänderten Vorschriften sollen zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Deputationsvorlage Neufassung Bremische Landesbauordnung und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes (wird in Kürze eingestellt)

mit Anlagen:
1. Entwurf eines Artikelgesetzes zur Neufassung der Bremischen Landesbauordnung und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes (Fassung vom 22. Januar 2024) (pdf, 978.2 KB)
2. Begründung zum Gesetzentwurf der BremLBO-2024 (pdf, 1.5 MB)
3. Begründung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes (pdf, 178.8 KB)
4. Vollständige Synopse BremLBO-22 / Entwurf BremLBO-24, Fassung vom 22. Januar 2024 (pdf, 992.8 KB)
5. Änderungssynopse BremIngG-2021 / Änderungen BremIngG-2024, Fassung vom 22. Januar 2024 (pdf, 280.1 KB)
6. Entwurf eines Artikelgesetzes zur Aufhebung des Begrünungsortsgesetzes für die Stadtgemeinde Bremen (Fassung vom 17. Januar 2024) (pdf, 71.6 KB)
7. Gebündeltes Antwortschreiben vom 29.02.2024 Auswertung Anhörung BremLBO-BremIngG-2024 (pdf, 565.2 KB)

Eckpunktepräsentation Entwurf BremLBO-2024 (pdf, 174.3 KB)

Im Vorgriff auf die LBO-Novelle-2024 sind folgende Themenkomplexe besonders zu beachten:

1. Anpassung der Bauvorlageberechtigung in § 65 BremLBO / § 13 BremIngG
Entsprechend dem Beschluss zu TOP 8 der 140. Bauministerkonferenz vom September 2022 ist die Änderung des § 65 MBO baldmöglichst zwingend in Landesrecht zu übernehmen, um gegenüber der Europäischen Kommission das gegenüber Deutschland anhängige Vertragsverletzungsverfahren (VVV2018/2291) zu beenden. Hierzu ist auch eine korrespondierende Anpassung des Bremischen Ingenieurgesetzes erforderlich.
Vorlage zu TOP 8 / 140. BMK – Änderung MBO / Bauvorlageberechtigung (pdf, 59.1 KB)
Anlage zu TOP 8 / 140. BMK – Änderung § 65 MBO (pdf, 85 KB)

2. Anpassung Abstandflächen Photovoltaik in § 32 Absatz 5 BremLBO
Entsprechend dem Beschluss zu TOP 9 der 140. Bauministerkonferenz vom September 2022 soll die Anpassung zu § 32 Absatz 5 MBO in Landesrecht übernommen werden.
Vorlage zu TOP 9 / 140. BMK – Änderung MBO / Abstandsflächen Photovoltaik (pdf, 55.2 KB)
Anlage zu TOP 9 / 140. BMK – Änderung § 32 Absatz 5 MBO (pdf, 45.2 KB)
Zur Förderung der Energiewende wurde mit Erlass der obersten Bauaufsichtsbehörde vom 10. Mai 2023 die beabsichtigte Rechtsänderung ab sofort für anwendbar erklärt
PV-Erlass vom 10. Mai 2023 zu § 32 Absatz 5 BremLBO (pdf, 820.9 KB)

"Digitalisierungsnovellen" der Bremischen Landesbauordnung und der Bremischen Bauvorlagenverordnung sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) arbeitet das Ressort an einer schrittweisen Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren. Die angepasste Neufassung der Bremischen Landesbauordnung und der Bremischen Bauvorlagenverordnung sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und unter "BremLBO" bzw. "Rechtsverordnungen zur BremLBO" eingestellt.

Verfahrenserlass vom 28.11.2022 zur Bremischen Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (pdf, 369.7 KB)

Hiermit wird bestimmt, dass ab dem 1. Januar 2023 abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 BremBauVorlV-22 die erforderlichen Unterlagen für alle bauaufsichtlichen Verfahren weiterhin in Papierform bei den zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven einzureichen sind.
Nur nach vorheriger Abstimmung durch die Bauherrin oder den Bauherren oder die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtgemeinde Bremen oder der Stadtgemeinde Bremerhaven können Anzeigen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO und Bauanträge für vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO ab dem 1. Januar 2023 entsprechend § 2 Absatz 1 Satz 1 BremBauVorlV wahlweise auch über das neue Online-Portal eingereicht werden.

Sachstandsbericht der Verwaltung vom 22.09.2021 zur Digitalisierung des bauaufsichtlichen Verfahrens (pdf, 191.8 KB)

Sachstandsbericht der Verwaltung vom 10.03.2022 zur Digitalisierung des bauaufsichtlichen Verfahrens (pdf, 98.9 KB)

Sachstandsbericht der Verwaltung vom 25.05.2022 zur Digitalisierung des bauaufsichtlichen Verfahrens (pdf, 233.4 KB)

Sachstandsbericht der Verwaltung vom 01.03.2023 zur Digitalisierung des bauaufsichtlichen Verfahrens (pdf, 68.6 KB)

Hinweis: Für das Themenfeld "Digitalisierung des bauaufsichtlichen Verfahrens" soll perspektivisch ein eigener Themenreiter erstellt werden.

BremLBO

Die BremLBO in der Neufassung vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBL. S.603) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Gesetzblatt der Bremischen Landesbauordnung vom 18. Oktober 2022 (pdf, 1 MB)

Änderungsbegründung zur Neufassung der Bremischen Landesbauordnung vom 18. Oktober 2022 (pdf, 282.5 KB)

Änderungssynopse BremLBO-2018 / BremLBO-2022 (pdf, 273.8 KB)

Senatsvorlage Digitalisierungsnovelle der Bremischen Landesbauordnung vom 02.09.2022 (pdf, 107.8 KB)

Mitteilung des Senats vom 27.09.2022 zur Neufassung der Bremischen Landesbauordnung, im Hinblick auf die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren (mit Gesetzentwurf und Begründung) (pdf, 643.9 KB)

weitere Vorschriften und Anwendungshilfen zur BremLBO:

Verwaltungsvorschrift bauaufsichtliche Prüfung, Neufassung 14.12.2020 (pdf, 512.7 KB)

Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB (pdf, 237.5 KB)

Den Einführungserlass zur jeweils geltenden MVV-TB finden Sie im Bereich "Bautechnik".

Bekanntmachung der Abstände nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b BremLBO-18 (Seveso-III-Abstände) (pdf, 307.2 KB)

Arbeitshilfe der FK Städtebau zu den Seveso-III-Abständen (pdf, 793.2 KB)

Hinweise zur Beseitigung von Anlagen, Fassung Dezember 2022 (pdf, 213.1 KB)

Prüfanweisung Brandschutz, Fassung 27. Mai 2021 (pdf, 455.4 KB)

Anwendungshilfe Feuerwehr-Bewegungsfläche (pdf, 116.8 KB)

Kostenverordnung Bau, gültig ab 03.03.2021 (pdf, 582.8 KB)

Preisindexzahl-Baukostenwerte ab 01.10.2022 (pdf, 212.2 KB)

Preisindexzahl-Baukostenwerte ab 01.10.2023 (pdf, 380.8 KB)]

Spezialvorschriften zu Fliegenden Bauten nach § 76 BremLBO

Bremische Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV)

Im Zuge der Neufassung der Bremischen Landesbauordnung ist auch eine Anpassung der Bremischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Neufassung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Gesetzblatt der Bremischen Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (pdf, 570.7 KB)

Verfahrenserlass vom 28.11.2022 zur Bremischen Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (pdf, 369.7 KB)

Begründung zur Neufassung der Bremischen Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (pdf, 228.9 KB)

Änderungssynopse BremBauVorlV-2019 / BremBauVorlV-22 (pdf, 326.5 KB)

Anwendungshinweise (Erläuterungen) zum Kriterienkatalog (pdf, 458.3 KB)

Bremische Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung - BremAnlPrüfV)

Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Sämtliche Mustervorschriften der ARGEBAU aus den Bereichen Bauaufsicht / Bautechnik sind im Land Bremen als Technische Baubestimmung nach § 85 BremLBO eingeführt und unterliegen damit entsprechend der MVV-TB einer dynamischen Aktualisierung.

Die Mustervorschriften mit den dazugehörigen Begründungen finden Sie im Informationsportal der Bauministerkonferenz (IS-Argebau).

Infolgedessen ist folgendes zu beachten:

Deputationsvorlage Ersatz bauordnungsrechtlicher Vorschriften durch Einstufung als Technische Baubestimmung (pdf, 165.6 KB)

Die bisherige Bremische Garagenverordnung vom 16. Dezember 2010 ist zum 1. Mai 2019 aufgehoben und entsprechend Ziffer A 2.2.2.1 der MVV-TB als Technische Baubestimmung eingeführt worden. Auf die im Einführungserlass zur MVV-TB kenntlich gemachten Abweichungen zur Muster-Garagenverordnung wird hingewiesen.

Die bisherige Bremische Feuerungsverordnung vom 16. Dezember 2010 ist zum 1. Mai 2019 aufgehoben und entsprechend Ziffer A 2.2.1.12 der MVV-TB als Technische Baubestimmung eingeführt worden.

Gesetzblatt zur Aufhebung der Bremischen Feuerungsverordnung und der Bremischen Garagenverordnung (pdf, 293.5 KB)

Die Bremische Hochhaus-Richtlinie vom 19. Juni 2014 ist zum 1. Mai 2019 aufgehoben und entsprechend Ziffer A 2.2.2.7 der MVV-TB als Technische Baubestimmung eingeführt worden.

Amtsblatt zur Aufhebung der Bremischen Hochhaus-Richtlinie (pdf, 236.7 KB)

Amtsblatt Einführungerlass zur MVV-TB ab 1.Mai 2019 (pdf, 334.2 KB)

Weitere Informationen zu den in Bremen über die MVV-TB eingeführten Technischen Baubestimmungen finden Sie im Bereich Bautechnik

Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG) für die Stadtgemeinde Bremen

Entsprechend den Zielen der Koalitionsvereinbarung ist das Stellplatzortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen aus dem Jahr 2012 zum 1. Oktober 2022 durch das "Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz" (MobBauOG) abgelöst worden.

Senatsvorlage zum Entwurf des MobBauOG vom 12.06.2022 (pdf, 113.9 KB)

Drs. 20/717 S vom 21.06.2022 - Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft zum Entwurf des MobBauOG (pdf, 108.1 KB)

Gesetzblatt MobBauOG vom 20.09.2022 (pdf, 1.3 MB)

Amtsblatt vom 12.10.2023 / Änderungsbekanntmachung zum MobBauOG (pdf, 371.7 KB)

MobBauOG-2022 mit Begründung (pdf, 1.6 MB)

Synopse Stellplatzortsgesetz 2012 / MobBauOG 2022 (pdf, 288 KB)

Präsentation zum MobBauOG, Fassung 20.09.2022 (pdf, 4.2 MB)

Broschüre zum MobBauOG, Fassung 2023 (pdf, 3.2 MB)

Aktuell: Das Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz der Stadtgemeinde Bremen

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Als ergänzende Entscheidungsgrundlage für die Ausgestaltung des Gesetzentwurfes hat das Ressort vom Team Red eine Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit von Mobilitätskonzepten nach § 9 des Stellplatzortsgesetzes erstellen lassen, deren Ergebnisse im April 2021 veröffentlicht wurden:

SKUMS - Präsentation Ergebnisvorstellung der Studie von Team Red 21.04.2021 (pdf, 1.8 MB)

Team Red - Präsentation der Studienergebnisse zum Mobilitätsmanagement 21.04.2021 (pdf, 2 MB)

Team Red - Studie zur Wirksamkeit von Mobilitätskonzepten nach § 9 StellplOG HB (pdf, 1.5 MB)

Team Red - Methodik- und Datenband zur Studie (pdf, 4.9 MB)]

Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen

Im Rahmen der Umsetzung des Spielraumförderkonzeptes für die Stadtgemeinde Bremen haben sich die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport darauf verständigt, das noch aus dem Jahr 1973 stammende Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen zu novellieren.

Am 17. November 2020 ist durch die Bremische Stadtbürgerschaft eine Neufassung des Kinderspielflächenortsgesetzes beschlossen worden, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Mitteilung des Senats / Drs. 20/342 S vom 03.11.2020 - Gesetzentwurf und Begründung Neufassung KSpOG (pdf, 174.8 KB)

Gesetzblatt Kinderspielflächenortsgesetz Bremen vom 24.11.2020 (pdf, 211.1 KB)

Amtsblatt zur Verkündung der zuständigen Behörde nach § 1 Absatz 4 KSpOG (pdf, 215.6 KB)

Begründung Kinderspielflächenortsgesetz Bremen 2020 (pdf, 535.5 KB)

Synopse KSpOG 1973 - KSpOG 2020 (pdf, 327.6 KB)

Begrünungsortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen

Die Neufassung der Novellierung des Begrünungsortsgesetzes für die Stadtgemeinde Bremen ist am 18. April 2023 in Kraft getreten.
Hinweis: Das Begrünungsortsgesetz soll zum 1. Juli 2024 aufgehoben und die Regelungsinhalte in § 8 Absatz 1 und 2 sowie in § 32 Absatz 11 BremLBO-2024 überführt werden.

Gesetzblatt Begrünungsortsgesetz Bremen vom 28.03.2023 (pdf, 380.2 KB)

Begrünungsortsgesetz Bremen vom 28.03.2023 mit Begründung (pdf, 274.8 KB)

Mitteilung des Senats vom 07.03.2023 / Drs. 20/858 (S) Neufassung BegrünungsOG-2023 (pdf, 295.3 KB)

Die untere Naturschutzbehörde bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat eine Pflanzliste für Bäume und Sträucher in der Stadtgemeinde Bremen veröffentlicht, mit denen unbebaute Freiflächen zu begrünen sind.

Eine Übersicht über Ortsgesetze der Stadtgemeinde Bremerhaven finden Sie auf der Internetseite des Bauordnungsamtes Bremerhaven.

Neben dem Baurecht im „engeren Sinne“, nämlich den Regelungen des Baugesetzbuches (Bauplanungsrecht) und der Bremischen Landesbauordnung (Bauordnungsrecht) gibt es noch viele weitere spezialgesetzliche Regelungen, die Anforderungen an die Errichtung, Änderung oder die Beseitigung baulicher Anlagen stellen. Diese weiteren öffentlich-rechtlichen Anforderungen werden als „Baunebenrecht“ bezeichnet und sind beispielsweise in folgenden Rechtsbereichen vorhanden:

  • Arbeitsstättenrecht
  • Denkmalrecht
  • Naturschutzrecht
  • Umwelt-/ und Abfallrecht
  • Wasserrecht
  • Verkehrsrecht.

Nähere Erläuterungen zu den Vorschriften des Abfall-, Energie-, Umwelt- und Wasserrechts finden Sie beim Fachbereich Umwelt.

Bei der Durchführung von Bauvorhaben und der Beseitigung von Anlagen sind grundsätzlich die Anforderungen der

zu beachten.