Hier sind die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen für die Stadtgemeinde Bremen zum Thema Planen und Bauen für Sie zusammengestellt.
Eine Novelle der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBl.S. 603) ist insbesondere aufgrund folgender notwendiger Rechtsanpassungen erforderlich:
1. Anpassung der Bauvorlageberechtigung in § 65 BremLBO
Entsprechend dem Beschluss zu TOP 8 der 140. Bauministerkonferenz vom September 2022 ist die Regelung des § 65 MBO baldmöglichst zwingend in Landesrecht zu übernehmen, um gegenüber der Europäischen Kommission das gegenüber Deutschland anhängige Vertragsverletzungsverfahren (VVV2018/2291) zu beenden. Hierzu ist auch eine korrespondierende Anpassung des Bremischen Ingenieurgesetzes erforderlich.
Vorlage zu TOP 8 / 140. BMK – Änderung MBO / Bauvorlageberechtigung (pdf, 59.1 KB)
Anlage zu TOP 8 / 140. BMK – Änderung § 65 MBO (pdf, 85 KB)
2. Anpassung Abstandflächen Photovoltaik in § 32 Absatz 5 BremLBO
Entsprechend dem Beschluss zu TOP 9 der 140. Bauministerkonferenz vom September 2022 soll auch die Anpassung zu § 32 Absatz 5 MBO in Landesrecht übernommen werden.
Vorlage zu TOP 9 / 140. BMK – Änderung MBO / Abstandsflächen Photovoltaik (pdf, 55.2 KB)
Anlage zu TOP 9 / 140. BMK – Änderung § 32 Absatz 5 MBO (pdf, 45.2 KB)
3. Überführung des BegrünungsOG in die BremLBO
Das Begrünungsortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen soll zur Erleichterung der Rechtsanwendung in die BremLBO überführt werden und hierbei auch die Anforderungen aus dem neuen Bremischen Solargesetz sachgerecht berücksichtigen.
Der Gesetzentwurf wird derzeit von der obersten Bauaufsichtsbehörde erstellt und nach ressortinterner Abstimmung soll das öffentliche Anhörungsverfahren eingeleitet werden.
Das BegrünungsOG soll zur Verbesserung des Klimaschutzes noch in dieser Legislaturperiode angepasst werden. Das öffentliche Anhörungsverfahren ist abgeschlossen, der überarbeitete Gesetzentwurf in der Fassung vom 16. November 2022 liegt vor. Ein Befassung der Deputationen MOBS und KULT ist am 9. bzw. 15. Februar 2023 erfolgt. Der Senat hat dem Gesetzentwurf am 07.03.2023 zugestimmt und um Weiterleitung an die Bremische Bürgerschaft (S) mit der Bitte um Beschlussfassung auf der Sitzung am 21. März 2023 gebeten.
Mitteilung des Senats vom 07.03.2023 / Drs. 20/858 (S) Neufassung BegrünungsOG-2023 (pdf, 295.3 KB)
Deputationsvorlage Neufassung BegrünungsOG-2023 (pdf, 83.5 KB)
Anlage Änderungsentwurf BegrünungsOG-2023 mit Begründung (pdf, 405.4 KB)
gebündeltes Antwortschreiben vom 17.11.2022 zur Änderung des BegrünungsOG (pdf, 176 KB)
Anlage 1 - Änderungsentwurf BegrünungsOG vom 16.11.2022 (pdf, 116.3 KB)
Anlage 2 - Entwurf Begründung BegrünungsOG vom 16.11.2022 (pdf, 237.5 KB)
Anlage 3 - Synopse BegrünungsOG-2019 / Änderungsentwurf 16.11.2022 (pdf, 158.5 KB)
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) arbeitet das Ressort an einer schrittweisen Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren. Die angepasste Neufassung der Bremischen Landesbauordnung und der Bremischen Bauvorlagenverordnung sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und unter "BremLBO" bzw. "Rechtsverordnungen zur BremLBO" eingestellt.
Hiermit wird bestimmt, dass ab dem 1. Januar 2023 abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 BremBauVorlV-22 die erforderlichen Unterlagen für alle bauaufsichtlichen Verfahren weiterhin in Papierform bei den zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven einzureichen sind.
Nur nach vorheriger Abstimmung durch die Bauherrin oder den Bauherren oder die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtgemeinde Bremen oder der Stadtgemeinde Bremerhaven können Anzeigen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO und Bauanträge für vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO ab dem 1. Januar 2023 entsprechend § 2 Absatz 1 Satz 1 BremBauVorlV wahlweise auch über das neue Online-Portal eingereicht werden.
Anschreiben vom 30.05.2022 zum Anerkennungsverfahren PI Standsicherheit (pdf, 133.5 KB)
Antragsformular PI Standsicherheit 2022 (docx, 27.8 KB)
Anlage fachlicher Werdegang (docx, 41 KB)
Bekanntmachung zum Anerkennungsverfahren Prüfingenieurin / Prüfingenieur Brandschutz 2022-2024 (pdf, 130.8 KB)
Antragsunterlagen-Checkliste (pdf, 143.8 KB)
Merkblatt Stufe 1_2022 (pdf, 202.2 KB)
Formblatt_2022 (docx, 23.1 KB)
Referenzobjektliste_2022 (docx, 17.6 KB)
Die BremLBO in der Neufassung vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBL. S.603) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Gesetzblatt der Bremischen Landesbauordnung vom 18. Oktober 2022 (pdf, 1 MB)
Änderungssynopse BremLBO-2018 / BremLBO-2022 (pdf, 273.8 KB)
Senatsvorlage Digitalisierungsnovelle der Bremischen Landesbauordnung vom 02.09.2022 (pdf, 107.8 KB)
weitere Vorschriften und Anwendungshilfen zur BremLBO:
Verwaltungsvorschrift bauaufsichtliche Prüfung, Neufassung 14.12.2020 (pdf, 512.7 KB)
Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB (pdf, 237.5 KB)
Den Einführungserlass zur jeweils geltenden MVV-TB finden Sie im Bereich "Bautechnik".
Arbeitshilfe der FK Städtebau zu den Seveso-III-Abständen (pdf, 793.2 KB)
Hinweise zur Beseitigung von Anlagen, Fassung Dezember 2022 (pdf, 213.1 KB)
Prüfanweisung Brandschutz, Fassung 27. Mai 2021 (pdf, 455.4 KB)
Anwendungshilfe Feuerwehr-Bewegungsfläche (pdf, 116.8 KB)
Kostenverordnung Bau, gültig ab 03.03.2021 (pdf, 582.8 KB)
Preisindexzahl-Baukostenwerte ab 01.10.2022 (pdf, 212.2 KB)]
Im Zuge der Neufassung der Bremischen Landesbauordnung ist auch eine Anpassung der Bremischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Neufassung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Gesetzblatt der Bremischen Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (pdf, 570.7 KB)
Begründung zur Neufassung der Bremischen Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (pdf, 228.9 KB)
Änderungssynopse BremBauVorlV-2019 / BremBauVorlV-22 (pdf, 326.5 KB)
Anwendungshinweise (Erläuterungen) zum Kriterienkatalog (pdf, 458.3 KB)
Sämtliche Mustervorschriften der ARGEBAU aus den Bereichen Bauaufsicht / Bautechnik sind im Land Bremen als Technische Baubestimmung nach § 85 BremLBO eingeführt und unterliegen damit entsprechend der MVV-TB einer dynamischen Aktualisierung.
Die Mustervorschriften mit den dazugehörigen Begründungen finden Sie im Informationsportal der Bauministerkonferenz (IS-Argebau).
Infolgedessen ist folgendes zu beachten:
Die bisherige Bremische Garagenverordnung vom 16. Dezember 2010 ist zum 1. Mai 2019 aufgehoben und entsprechend Ziffer A 2.2.2.1 der MVV-TB als Technische Baubestimmung eingeführt worden. Auf die im Einführungserlass zur MVV-TB kenntlich gemachten Abweichungen zur Muster-Garagenverordnung wird hingewiesen.
Die bisherige Bremische Feuerungsverordnung vom 16. Dezember 2010 ist zum 1. Mai 2019 aufgehoben und entsprechend Ziffer A 2.2.1.12 der MVV-TB als Technische Baubestimmung eingeführt worden.
Die Bremische Hochhaus-Richtlinie vom 19. Juni 2014 ist zum 1. Mai 2019 aufgehoben und entsprechend Ziffer A 2.2.2.7 der MVV-TB als Technische Baubestimmung eingeführt worden.
Amtsblatt zur Aufhebung der Bremischen Hochhaus-Richtlinie (pdf, 236.7 KB)
Amtsblatt Einführungerlass zur MVV-TB ab 1.Mai 2019 (pdf, 334.2 KB)
Weitere Informationen zu den in Bremen über die MVV-TB eingeführten Technischen Baubestimmungen finden Sie im Bereich Bautechnik
Entsprechend den Zielen der Koalitionsvereinbarung ist das Stellplatzortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen aus dem Jahr 2012 zum 1. Oktober 2022 durch das "Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz" (MobBauOG) abgelöst worden.
Senatsvorlage zum Entwurf des MobBauOG vom 12.06.2022 (pdf, 113.9 KB)
Gesetzblatt MobBauOG vom 20.09.2022 (pdf, 1.3 MB)
Amtsblatt vom 29.09.2022 / Zuständigkeit für Mobilitätsmanagement (pdf, 206.2 KB)
MobBauOG-2022 mit Begründung (pdf, 1.6 MB)
Synopse Stellplatzortsgesetz 2012 / MobBauOG 2022 (pdf, 288 KB)
Präsentation zum MobBauOG, Fassung 20.09.2022 (pdf, 4.2 MB)
Aktuell: Das Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz der Stadtgemeinde Bremen
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Als ergänzende Entscheidungsgrundlage für die Ausgestaltung des Gesetzentwurfes hat das Ressort vom Team Red eine Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit von Mobilitätskonzepten nach § 9 des Stellplatzortsgesetzes erstellen lassen, deren Ergebnisse im April 2021 veröffentlicht wurden:
SKUMS - Präsentation Ergebnisvorstellung der Studie von Team Red 21.04.2021 (pdf, 1.8 MB)
Team Red - Präsentation der Studienergebnisse zum Mobilitätsmanagement 21.04.2021 (pdf, 2 MB)
Team Red - Studie zur Wirksamkeit von Mobilitätskonzepten nach § 9 StellplOG HB (pdf, 1.5 MB)
Team Red - Methodik- und Datenband zur Studie (pdf, 4.9 MB)]
Im Rahmen der Umsetzung des Spielraumförderkonzeptes für die Stadtgemeinde Bremen haben sich die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport darauf verständigt, das noch aus dem Jahr 1973 stammende Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen zu novellieren.
Am 17. November 2020 ist durch die Bremische Stadtbürgerschaft eine Neufassung des Kinderspielflächenortsgesetzes beschlossen worden, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Gesetzblatt Kinderspielflächenortsgesetz Bremen vom 24.11.2020 (pdf, 211.1 KB)
Amtsblatt zur Verkündung der zuständigen Behörde nach § 1 Absatz 4 KSpOG (pdf, 215.6 KB)
Begründung Kinderspielflächenortsgesetz Bremen 2020 (pdf, 535.5 KB)
Synopse KSpOG 1973 - KSpOG 2020 (pdf, 327.6 KB)
Das Begrünungsortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen ist am 23. Mai 2019 in Kraft getreten. Eine Novellierung noch in dieser Legislaturperiode ist in Vorbereitung (siehe unter Aktuelles)
Gesetzblatt Begrünungsortsgesetz Bremen (pdf, 245.9 KB)
Mitteilung des Senats zum Begrünungsortsgesetz Bremen mit Begründung (pdf, 101.2 KB)
Eine Übersicht über Ortsgesetze der Stadtgemeinde Bremerhaven finden Sie auf der Internetseite des Bauordnungsamtes Bremerhaven.
Neben dem Baurecht im „engeren Sinne“, nämlich den Regelungen des Baugesetzbuches (Bauplanungsrecht) und der Bremischen Landesbauordnung (Bauordnungsrecht) gibt es noch viele weitere spezialgesetzliche Regelungen, die Anforderungen an die Errichtung, Änderung oder die Beseitigung baulicher Anlagen stellen. Diese weiteren öffentlich-rechtlichen Anforderungen werden als „Baunebenrecht“ bezeichnet und sind beispielsweise in folgenden Rechtsbereichen vorhanden:
Nähere Erläuterungen zu den Vorschriften des Abfall-, Energie-, Umwelt- und Wasserrechts finden Sie beim Fachbereich Umwelt.
Bei der Durchführung von Bauvorhaben und der Beseitigung von Anlagen sind grundsätzlich die Anforderungen der
zu beachten.
Eine weiterführende Sammlung von Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken, die im Zusammenhang mit Planen und Bauen von Relevanz sind, finden Sie auch auf der Homepage der Architektenkammer Bremen. weiter
Eine Übersicht über aufgehobene landesrechtliche Vorschriften finden Sie im Archiv Bauordnungsrecht. weiter
Es kann nicht gewährleistet werden, dass die aufgeführten Vorschriften richtig oder auf dem neuesten Stand wiedergegeben sind. Der derzeit gültige rechtsverbindliche Gesetzestext ist daher ausschließlich den amtlichen Gesetzblättern zu entnehmen.
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